«Aller guten Dinge sind drei», sagte Andrea Caroni, Präsident der Gerichtskommission, frohgemut, nachdem er das Debakel verkündet hatte: Auch im zweiten Anlauf konnte sich die Kommission nicht auf jemanden einigen, der aus ihrer Sicht zum Bundesanwalt taugt. Und so versucht sie es halt ein drittes Mal. In der irrwitzigen Hoffnung, dass der perfekte Kandidat oder die brillante Kandidatin plötzlich noch aus dem Busch springt.
Damit hat sich die Kommission in eine Sackgasse manövriert. Glauben die Parlamentarier tatsächlich, dass sich irgendwo noch ein Staatsanwalt versteckt, der nichts von der offenen Stelle mitgekriegt hat?
Selbst wenn es tatsächlich noch valable Kandidatinnen und Kandidaten gibt, die sich bisher nicht beworben haben: Mit dem öffentlichen Abkanzeln der bisherigen Bewerber hat die Kommission dafür gesorgt, dass das so bleibt. Eine Kandidatur wagen, nur um dann als unfähig hingestellt zu werden? Darauf wird jeder vernünftige Anwärter dankend verzichten.
Aus Angst vor einem Fehlentscheid hat die Gerichtskommission die Kriterien für die künftige Bundesanwältin oder den künftigen Bundesanwalt so hoch angesetzt, dass sie niemand erfüllen kann. Würden die Parlamentarier ähnlich hohe Anforderungen an sich selber stellen – auch ihre Sitze blieben vakant.