Die Rasa-Initianten lassen es nun doch nicht darauf ankommen. Sie ziehen ihr Volksbegehren, welches das Ja zur SVP-Masseneinwanderungs-Initiative annulieren will, zurück.
Das ist nur logisch. Denn als der Kreis um die Jus-Professoren Andreas Auer und Thomas Geiser die Rasa-Initiative im November 2014 lancierte, stand die Schweiz unter dem Schock des Entscheids über die Masseneinwanderungs-Initiative (MEI) vom 9. Februar desselben Jahres. Alles redete von der Quadratur des Kreises – von der Unmöglichkeit, die Zuwanderung mit Kontingenten und Höchstzahlen eigenständig zu steuern, wie dies die MEI verlangte, und gleichzeitig die bilateralen Abkommen zu retten. Wortwörtlich niemand wusste, wie das gehen sollte.
Rasa war als Befreiungsschlag gedacht
Da lancierten Auer und Geiser «Raus aus der Sackgasse!» (Rasa). Die Idee, den Zuwanderungsartikel per Volksentscheid einfach wieder aus der Verfassung zu streichen, kam da einem Befreiungsschlag gleich. Und fand prompt viele Sympathisanten.
Drei Jahre später sieht die Welt anders aus. Die MEI wurde – nein, nicht umgesetzt. Aber mit dem Inländervorrang light wurde zumindest der Anschein erweckt, die Politik habe sich dem Problem angenommen. Das Ziel der Rasa-Leute hingegen wurde erfüllt: Die ultra-softe MEI-Umsetzung bringt das Verhältnis der Schweiz zur EU nicht in Gefahr.
Die Rasa-Initianten haben immer betont, dass sie der Plan B seien, falls es keine andere Lösung gebe. Der Rückzug der Initiative ist daher konsequent – auch wenn der Makel bleibt, dass die Verfassung in diesem Punkt toter Buchstabe bleibt.
Das nächste Ungemach droht schon
Das unselige MEI-Kapitel ist nun endlich geschlossen. Doch das heisst nicht, dass damit an der Europa-Front Ruhe einkehrt. Denn erstens ist der Bundesrat noch immer daran, ein Rahmenabkommen auszuhandeln, das für die Zukunft regeln soll, wie sich das in den bilateralen Abkommen festgeschriebene Recht entwickeln darf.
Zweitens droht schon neues Ungemach: In den kommenden zwei Jahren wird die Selbstbestimmungs-Initiative der SVP an die Urne gebracht. Diese verlangt, dass völkerrechtliche Verträge – dazu gehören auch die bilateralen Abkommen – der Verfassung nicht widersprechen dürfen.
Ausserdem ist die SVP schon an einer noch radikaleren Initiative: Sie will per Volksinitiative die Personenfreizügigkeit kündigen. Das würde alle wichtigen bilateralen Abkommen zu Fall bringen.
Kommt eines der beiden Begehren beim Volk durch, dürfte die Suche nach einem Ausweg aus der Sackgasse von vorn beginnen.