Die Afrikanische Schweinepest (ASP) könnte einerseits mit infizierten Wildschweinen in die Schweiz gelangen, die die Grenzen überqueren. Oder mit unsachgemäss entsorgten Wildschwein- und Schweinefleischprodukten aus Gebieten, in denen die Krankheit schon aufgetreten ist.
Das Virus, das ASP verursacht, kann nach Angaben des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vom Donnerstag in Tierkadavern monatelang überleben. Auch in gefrorenen, getrockneten oder gesalzenen Schweine- und Wildschweinefleischprodukten, etwa Rohschinken und Würste, kann es über sechs Monate ansteckend bleiben.
Lebensmittel sicher entsorgen
Sandwich-Reste aus von ASP-Gebieten, die auf Rastplätzen auf den Boden oder in offene Tonnen geworfen würden, seien für Wildschweine leicht zugänglich und eine beliebte Nahrungsquelle, schrieb das BLV. Fressen die Schweine davon, könne ein neuer Infektionsherd entstehen.
Lebensmittel müssten deshalb zwingend in geschlossenen Behältern und sicher entsorgt werden. Die Afrikanische Schweinepest werde am häufigsten durch in der Natur entsorgte Essensreste übertragen.
Allgemeines Jagdverbot ist möglich
Um die ASP zu bekämpfen, setzen die Behörden auf drei Massnahmen: Einrichtung eines Rückzugsraums für Wildschweine, damit sie die Krankheit nicht weiterverbreiten, Beseitigen von Wildschweinkadavern, damit das Virus nicht in der Umgebung verbleibt, und, falls nötig, eine intensive Jagd auf Wildschweine.
Die Kantone können weitergehende Massnahmen anordnen. Sie können den Zugang zu gewissen Gebieten einschränken und verbieten, Essensreste in der Natur wegzuwerfen, Waldwege zu verlassen und Hunde frei laufen zu lassen. Auch ein allgemeines Jagdverbot ist möglich.
Die Schweinepest trat 2007 in Georgien und ab 2014 in den baltischen Staaten auf. Seither gelangte das Virus bis nach Deutschland. Auch in Italien, unweit der Grenze zum Tessin, gab es lokale Ausbrüche. Tritt die Krankheit auf, müssen drastische Bekämpfungsmassnahmen ergriffen und die gesamten Bestände ausgemerzt werden. (SDA)