Das Stimm- und Wahlgeheimnis gilt auch für Menschen mit einer Seheinschränkung, dieser Meinung ist der Nationalrat. Oppositionslos hiess der Rat am Dienstag eine entsprechende Motion gut. Erarbeitet hatte den Vorstoss seine Staatspolitische Kommission (SPK-N). Er geht nun an den Ständerat. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Annahme.
Aktuell bräuchten blinde und sehbehinderte Menschen beim Ausfüllen der Unterlagen oft Unterstützung einer weiteren Person, begründet die Kommission ihr Vorhaben. Dabei müssten sie dieser Person vertrauen, dass diese die Stimme wie gewünscht abgebe. Das Stimm- und Wahlgeheimnis der Betroffenen sei nicht gewahrt.
Die Kommission geht davon aus, dass zwischen 80'000 und 100'000 Personen in der Schweiz von der Einschränkung betroffen sind. Die Abstimmungsschablonen helfen blinden und sehbehinderten Menschen zu erfühlen, wo für welche Vorlage ein Ja oder Nein eingetragen werden muss.
«Unsere Demokratie ist nur vollständig, wenn alle Schweizerinnen und Schweizer teilhaben können», sagte Kommissionssprecher Andri Silberschmidt (FDP/ZH). Es handle sich um eine einfache und schnelle Lösung, um zumindest einige der bestehenden Probleme zu lösen.
Eingesetzt werden sollen die Schablonen bei allen nationalen Abstimmungen. Gemeinden, die eine elektronische Auszählung kennen und daher eigene Stimmzettel einsetzen, sollen nach einer Übergangsfrist eine Lösung anbieten müssen. (SDA)