Es ist eine 50 Jahre alte Tradition, wenn die Schiffe auf dem Zürichsee beim An- oder Ablegen am Schiffssteg ihr Horn erklingen liessen. Die Zürcher Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) wurde nun vom Bundesamt für Verkehr (BAV) angewiesen, dass die Schiffshörner nur noch in den erlaubten Fällen erklingen dürfen. Darum ist seit vergangener Woche Schluss damit. Wie Radio Energy berichtet ist der Grund eine Lärmbeschwerde eines Anwohners.
Nun droht auch den anderen Schweizer Schifffahrtsgesellschaften das Gleiche. BLICK hat beim Luzerner Ständerat Damian Müller nachgefragt, ob Lärmklagen auch am Vierwaldstättersee ein Thema sind. Der 32-jährige FDP-Ständerat ist Präsident der Dampferfreunde Vierwaldstättersee.
BLICK: Herr Müller, 50 Jahre lang hornten Schiffe der Zürcher Schifffahrtsgesellschaft beim Ein- und Ausfahren am Steg. Nun hat die Beschwerde eines lärmgeschädigten Anwohners bewirkt, dass damit Schluss ist. Gibt es solche Lärmklagen auch am Vierwaldstättersee?
Damian Müller: Ja, auch hier waren wir schon konfrontiert mit Anwohnern, die sich am Hornen der Schiffe störten. Beispielsweise Anwohner im Bereich der Küssnachter Bucht oder in Weggis. Unsere Strategie war immer, mit den Anwohnern in Dialog zu treten und gemeinsam Lösungen zu suchen. Seither sind die Reklamationen mehrheitlich verstummt.
Haben Sie Verständnis für die Lärmklagen?
Zuerst muss ich festhalten, dass das Horn auf den Schiffen zweckgebunden und zur Vorbeugung von Gefahren da ist. Beispielsweise, wenn Badende den Schiffen zu nahe kommen. Hier gewährleistet der Einsatz des Horns die Sicherheit von Menschen. Das ist ganz entscheidend. Anwohner, die sich am Hornen der Schiffe stören, dürfen das natürlich kundtun. Dann ist es aber meines Erachtens wichtig, dass man mit ihnen in Dialog tritt und eine Lösung findet.
Nun dürfen die Schiffe in Zürich nur noch in Notfällen hornen. Damit wird eine lange Tradition beschnitten. Ist das nicht, als ob man die Kuhglocken auf den Schweizer Weiden verbieten würde?
Klar, das Hornen der Schiffe hat viel mit Kultur und Tradition zu tun. Es gibt eine Mehrheit, die sich am Hornen der Schiffe nicht stört. Im Gegenteil: Die freut sich über die Tradition. Auf dem Vierwaldstättersee zum Beispiel hat jedes Schiff einen anderen Hornton. Viele Schiffsbegeisterte hören schon von weitem, um welches Schiff es sich handelt. Und das Horn kann auch ein Zeichen für das Publikum sein: Dass das Schiff nämlich bald ablegt und Passagiere sich sputen müssen, damit sie es noch erwischen. Darum finde ich es sehr schade, wenn in Zürich die Schiffe beim Ablegen nicht mehr hornen dürfen.
Es gibt ein Verordnung, die genau vorschreibt, wann das Schiffshorn eingesetzt werden darf. Das Bundesamt für Verkehr betont, zum An- und Ablegen sei der Gebrauch nicht vorgesehen – nur wenn es um die Sicherheit geht. Dies gilt eigentlich auch für die Schiffe auf dem Vierwaldstättersee.
Ich bin mir absolut sicher, dass die Schiffsführer auf dem Vierwaldstättersee das Horn verhältnismässig einsetzen. Nochmals, der Schutz aller muss erste Priorität haben. Vor allem in den Sommermonaten, wenn viele Schiffe und Badende im See unterwegs sind. Dann geht es mit dem Signal darum, Unfälle zu vermeiden. Dass man auf das Hornen verzichtet, nur weil sich Anwohner stören, geht natürlich nicht. Darum ist es nicht an den Anwohnern, sondern an den Schiffsführern zu entscheiden, wann sie ein Horn einsetzen und wann nicht. Die Schiffsführer sind sich dessen bewusst.