Der Entscheid in der grossen Kammer fiel mit 117 zu 62 Stimmen bei 8 Enthaltungen. Eine Minderheit aus SP und Grünen stellte sich wie in der Kommission erfolglos gegen den Vorstoss. Dieser geht nun an den Ständerat.
Gemäss Motionstext soll die Abschaffung der Alterskinderrenten in der AHV und der beruflichen Vorsorge mit einer gleichzeitigen Erhöhung der Ergänzungsleistungen für Eltern mit Unterhaltspflichten einhergehen. Zudem sollen Hinterlassenenrenten – auch Waisenrenten genannt – und Kinderrenten bei Invalidität sowie deren weitere Auszahlung im AHV-Alter nicht angetastet werden.
Bereits laufende Alterskinderrenten sind nach Meinung der Mehrheit zudem bis zum Ende der Anspruchsvoraussetzungen weiter auszurichten. Die Änderung soll also nur für neue Renten gelten. (SDA)