Das teilte am Mittwoch der Bundesrat mit. Demnach wurden im Zeitraum von 2015 bis 2020 im Bereich Cyber im Rahmen der Informationsbeschaffung zu möglichen Cyberangriffen auch Informationen beschafft, welche dem Fernmeldegeheimnis unterstehen. Solche Massnahmen seien gemäss dem Nachrichtendienstgesetz bewilligungspflichtig und nur mit Genehmigung des Bundesverwaltungsgerichts zulässig. Eine solche Bewilligung sei nicht eingeholt worden.
Das VBS hat daher eine Administrativuntersuchung eröffnet. Mit dieser Untersuchung wurde alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer beauftragt. Zudem wurden die Aufsichtsbehörden des Parlaments und jene des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) informiert. Allfällige weitere Massnahmen wie zum Beispiel eine Einreichung einer Strafanzeige werden geprüft.
(SDA)