Der Nationalrat folgte am Donnerstag dem Ständerat und entschied im Sinne einer Minderheit um Thomas de Courten (SVP/BL) - mit 93 zu 91 Stimmen bei einer Enthaltung. Wo ein Test nötig sei, könne er über die Krankenkasse abgerechnet werden, sagte de Courten. Und wo nicht, etwa für eine Reise, müssten die Getesteten selbst dafür bezahlen.
Die erneute Verlängerung des Covid-19-Gesetzes ist damit bereinigt. Das Parlament verlängerte noch weitere Massnahmen für die Pandemie-Bekämpfung, bis im Juni 2024. Die Bestimmungen dazu sollen noch in der laufenden Session für dringlich erklärt und am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Eines der verlängerten Instrumente ist das Covid-19-Zertifikat für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete. Gleich halten will es das Parlament mit den Rechtsgrundlagen für die zurzeit deaktivierte Swiss-Covid-App. Diese dient der Nachverfolgung von Kontakten von positiv Getesteten.
Bleiben soll auch die Kompetenz für den Bund, die Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln zu fördern, sowie Bestimmungen zum Schutz von vulnerablen Menschen am Arbeitsplatz. Verlängert werden sollen auch Massnahmen im Ausländer- und Asylbereich und bei Grenzschliessungen - zur Wahrung der Reisefreiheit von Grenzgängerinnen und Grenzgängern und der Grenzbevölkerung.
(SDA)