Zu reden gab einzig eine von der Kommissionsmehrheit beantragte Änderung. Demnach sollte die Armee auch in Alters- und Pflegeheimen aushelfen, falls dies notwendig würde. Die Angehörigen der Armee seien ausgebildet für einen Einsatz in Alters-und Pflegeheimen, sagte Mathias Zopfi (Grüne/GL).
Thomas Minder (parteilos/SH) wehrte sich wie mehrere weitere Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Fraktionen gegen einen Einsatz in Alters- und Pflegeheimen. Viele der in Not geratenen Institutionen hätten die Schutzkonzepte missachtet. «Die Armeeangehörigen sollten eher im vorgelagerten Spitalbereich tätig sein.» Dort sei das Risiko geringer, sich mit dem Virus anzustecken.
Schliesslich lehnte der Ständerat die Erweiterung des Armeeeinsatzes ausserhalb der Spitäler hauchdünn ab. Der neue Ständeratspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) entschied per Stichentscheid. «Das fängt ja gut an», schmunzelte er.
Die Aufgabe der Armee besteht nun darin, den zivilen Spitaleinrichtungen bei der Grund- und Behandlungspflege zu helfen, die kantonalen Spitäler bei der Erweiterung der Kapazitäten ihrer Intensivpflegestationen zu unterstützen und infektiöse Patientinnen und Patienten zu transportieren. Dies erlaubt es dem zivilen Pflegepersonal, sich stärker auf die Behandlung von Patienten mit schweren Krankheitsverläufen zu konzentrieren.
Laut Verteidigungsministerin Viola Amherd stehen derzeit rund 220 Angehörige der Armee im Corona-Einsatz. Mitte November half die Armee in den Kantonen Freiburg, Genf, Wallis, Bern, Waadt, Tessin und Basel-Stadt aus. Der Assistenzdienst der Armee kann nur auf Gesuch der betroffenen Bundes- oder Kantonsbehörde bewilligt werden, wenn deren Mittel nicht mehr ausreichen.
Der Armeeeinsatz ist bis zum 31. März 2021 befristet. Amherd geht davon aus, dass die Kosten für den Einsatz mit dem bestehenden Budget aufgefangen werden können, wie sie im Rat sagte. «Es sind keine zusätzlichen Mittel notwendig.» Ändere sich das im nächsten Jahr, werde das Verteidigungsdepartement (VBS) einen Nachtragskredit beantragen.
Weil das maximale Aufgebot die Anzahl von 2000 Armeeangehörigen übersteigt und länger als drei Wochen dauert, muss das Parlament den Einsatz genehmigen. Die Vorlage über den Assistenzdienst geht nun an den Nationalrat, der das Geschäft voraussichtlich am Mittwochnachmittag behandeln wird.
Auch in der zweiten Coronavirus-Welle kommt zudem der Zivilschutz zum Einsatz. Der Bundesrat hat beschlossen, den Kantonen zur Bewältigung ein Kontingent von maximal 500'000 Diensttagen zur Verfügung zu stellen.
(SDA)