Das Referendum will verhindern, dass notrechtliche Kompetenzen des Bundesrates während der Pandemie nachträglich legitimiert und bis Ende 2021 verlängert werden. Das Covid-19-Gesetz ist bereits in Kraft.
Das Covid-19-Gesetz sei unnötig, finden die Urheber des Referendums. Der grösste Teil des Gesetzes befasse sich nämlich mit Finanzierungsleistungen, die der Bundesrat auch ohne notrechtliche Kompetenzen mit Bundesbeschlüssen regeln könnte. Ausserdem könnte der Bundesrat bei einem erneuten Aufflammen der Pandemie wieder Notverordnungen erlassen.
Ein Kernelement des Covid-19-Gesetzes sei die verkürzte Prüfung neuer Medikamente, sagte Christoph Pfluger am Dienstag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Der deutliche Erfolg des Referendums sei eine unmissverständliche Aufforderung an die Behörden, die Impfkampagne mit grösster Vorsicht durchzuführen oder gar ein Moratorium zu erlassen, bis zuverlässigere Daten über die Wirkung der Impfstoffe vorlägen.
Die Tests des Vakzins von Pfizer/Biontech lieferten nämlich ausgerechnet für die Risikogruppen keine ausreichenden Daten zur Verhinderung von Hospitalisationen oder Todesfällen.
Laut seinem Sprecher Pfluger zählt der Ende Juli 2020 gegründete Verein «Freunde der Verfassung», rund tausend Mitglieder. Hunderte von Sammlerinnen und Sammlern hätten sich am Referendum beteiligt, sagte er am Dienstag.
«Sie liessen sich von den Hindernissen nicht beirren, von der Polarisierung der Gesellschaft, von den Schutzvorschriften und wiederholten Behinderungen durch die Polizei.» Das Engagement zeige, dass die «Sorge um die Grundrechte» tief liege und zu ausserordentlichen Leistungen motiviere.
Das Stimmvolk habe jetzt Gelegenheit, sich zur Frage zu äussern, ob die direkt-demokratischen Rechte dem Pandemie-Management geopfert werden sollen, so der Sprecher.
Tatsächlich könnte die Abstimmung voraussichtlich erst im Juni 2021 stattfinden. Dann wäre das Gesetz bereits neun Monate in Kraft.
(SDA)