Hilfe für Corona-geschädigte Unternehmen
Härtefälle sollen schon ab 1. Dezember Hilfe bekommen

Besonders von Corona geschädigte Betriebe können schon ab 1. Dezember auf Unterstützung hoffen. Wirtschaftsminister Guy Parmelin stellt die Härtefallregelung früher als ursprünglich geplant in Aussicht.
Publiziert: 31.10.2020 um 12:05 Uhr
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Aktualisiert: 31.10.2020 um 13:04 Uhr
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Für die Eventbranche wird es wieder schwieriger.
Foto: Barbara Braun

Laut Wirtschaftsminister Guy Parmelin möchte der Bundesrat für besonders hart von der Corona-Krise betroffene Unternehmen die Härtefallregelung auf den 1. Dezember einführen. «Wir sind bereit», sagte er in der «Samstagsrundschau» von Radio SRF.

Es geht vor allem um die am stärksten betroffenen und in ihrer Existenz gefährdeten Branchen: Veranstalter, Reisebranche und Schausteller. Ursprünglich hatte die Landesregierung den 1. Februar 2021 genannt als Termin für das Inkrafttreten der Härtefallregelung, später den 1. Januar.

Hoher Druck auf den Bundesrat

Der Druck auf den Bundesrat für einen früheren Termin ist gross. Zuletzt hatte ihn am Freitag die Gesundheitskommission des Nationalrats in einem Schreiben aufgefordert, die Härtefallmassnahmen für Unternehmen bis Ende November umzusetzen. Sie befürchtet eine Konkurswelle.

Finanzminister Ueli Maurer sagte am Freitag im Nationalrat, dass er davon ausgehe, dass die Härtefallregelung «bis vor Weihnachten» in Kraft gesetzt werde.

«Am besten wäre der 1. Dezember», sagte Parmelin nun in der «Samstagsrundschau». Das heisse aber eine nur zweiwöchige Vernehmlassung bei den Kantonen. Der Bundesrat sei bereit, aber bei einigen Kantonen könnte es wohl länger dauern.

(SDA)

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