Konkret ist das Risiko, bei einer Corona-Infektion hospitalisiert zu werden, 1,5 bis 5 mal so gross wie bei gleichaltrigen nichtschwangeren Frauen. Ein Risiko bestehe auch für das ungeborene Kind, etwa wenn eine Geburt wegen Corona vorzeitig ausgelöst werden müsse.
Schwangere Frauen sollen sich daher besonders genau an die Abstands- und Hygieneregeln halten, so Virginie Masserey, Leiterin Sektion Infektionskontrolle im Bundesamt für Gesundheit (BAG). Gehe es um den Schutz der Frauen am Arbeitsplatz, seien die Arbeitgeber in der Pflicht, ebenso wie bei anderen Risikopersonen, etwa Menschen mit Vorerkrankungen.
Das BAG meldete am Mittwoch 181 neue Corona-Fälle. Für Patrick Mathys, Leiter der Sektion Krisenbewältigung und internationale Zusammenarbeit, ist das aber kein Grund, sorglos zu werden. Auch, weil die Hospitalisationen steigen. Derzeit befänden sich 45 Corona-Kranke auf Intensivstationen, 32 davon müssten beatmet werden.
Ansteckungsorte bleiben im Dunkeln
Wie BLICK publik gemacht hatte, ist die Schweiz dem Virus nicht wirklich auf der Spur. In vielen Fällen wissen nicht einmal die Kantone, wo sich die Menschen anstecken. Und das werde sich nicht ändern, so Mathys. «Wir werden nie alle Infektionsorte kennen», so Mathys.
Viele Menschen wüssten nicht, wo sie sich infiziert hätten. «Wer kann schon mit allen Details sagen, wo er oder sie vor zehn Tagen mit wem Kontakt gehabt hat?» Das gehe ihm selber auch so, so Mathys.
Spanien auf Risikoliste
Und das wird mit den Ende der Ferienzeit nicht besser werden. Daher hat der Bund die Liste der Risikoländer angepasst. Als wichtigstes Land steht nun auch Spanien darauf – mit der Ausnahme von den Balearen und den Kanaren. Der Grund sei, dass die Inseln geographisch vom Festland getrennt seien und zudem die Passagierströme getrennt seien.
Zudem seien die Infektionszahlen dort niedriger als im übrigen Spanien. Auf Mallorca allerdings liegt die Infektionsquote bei 43 auf 100'000 Einwohner – ab 60 würde auch das beliebte Ferienziel auf die Quarantäneliste kommen, wie Mathys betont.
Zudem sind neu auf der Liste: Äquatorialguinea, die Bahamas, Sint Maarten, Singapur, Sao Tome and Principe. Nicht mehr darauf sind Russland, Aserbaidschan, Vereinigte Arabische Emirate.
Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz
Wer aus einem Risikoland kommt, muss in Quarantäne. Das bringt die Frage auf, ob man trotzdem weiter Lohn erhält. Gemäss Michael Schöll, Vizedirektor des Bundesamts für Justiz, müsste das von Gerichten entschieden werden. Juristen würden die entsprechenden Gesetze unterschiedlich auslegen.
Schöll stellt klar, dass Menschen, die unverschuldet in Quarantäne geraten sind, Anrecht auf Corona-Erwerbsersatz haben. Wer also nach Spanien gereist ist, bevor Spanien auf die Quarantäneliste gekommen ist, muss nicht befürchten, keinen Lohn zu bekommen. Im Notfall kann man selbst oder auch der Arbeitgeber Corona-Erwerbsersatz beantragen.
In Quarantäne muss übrigens nicht, wer ein Risikoland nur für den Transit durchquert und sich dort weniger als 24 Stunden aufhält. (sf)
Corona-MK des Bundes 5.8.