«Müssen jetzt handeln, um keine wertvolle Zeit zu verlieren»
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Neue Massnahmen beschlossen:«Müssen handeln, um keine wertvolle Zeit zu verlieren»

Massnahmen im Detail
Diese Verschärfungen schlägt der Bundesrat vor

Angesichts der steigenden Fallzahlen und des Auftauchens von Omikron will der Bundesrat die Schraube anziehen. Das sind seine Vorschläge.
Publiziert: 30.11.2021 um 16:33 Uhr
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Aktualisiert: 30.11.2021 um 20:26 Uhr
Bundesrat Alain Berset (links) und Bundespräsident Guy Parmelin haben vor den Medien erklärt, wie sie die Pandemie in den Griff bekommen wollen.
Foto: keystone-sda.ch

Diese Verschärfungen schlägt der Bundesrat zur Eindämmung der Corona-Pandemie vor. Bis Mittwochabend werden die Kantone, die Sozialpartner sowie die zuständigen Parlamentskommissionen konsultiert. Definitiv entscheiden will die Regierung am Freitag.

  • Die Zertifikatspflicht wird auf alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in Innenräumen und auf alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien in Innenräumen ausgeweitet.
  • Bei privaten Treffen gilt ab elf Personen eine Zertifikatspflicht.
  • Bei Veranstaltungen im Freien gilt die Zertifikatspflicht bereits ab 300 statt ab tausend Personen.
  • Die Maskenpflicht wird ausgeweitet auf alle Innenbereiche von öffentlich zugänglichen Betrieben und Einrichtungen. Sie gilt neu auch für zertifikatspflichtige Veranstaltungen im Innern.
Das meint der Chefredaktor der Blick-Gruppe zum Bundesratsentscheid
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Blick-Chef zu Verschärfungen:«Die Massnahmen sind vernünftig»
  • In der Gastronomie und in Clubs gilt für die Konsumation eine Sitzpflicht.
  • Bei Kultur- und Sportaktivitäten, wo keine Maske getragen werden kann, werden Kontaktdaten erhoben.
  • Drei Varianten für Massnahmen am Arbeitsplatz: 1. Die Maskenpflicht in Innenräumen gilt, sobald mehr als eine Person anwesend ist. 2. Ungeimpfte oder nicht genesene Mitarbeitende müssen im Homeoffice arbeiten. Ist das nicht möglich, gilt eine Maskenpflicht in Innenräumen. 3. Die Homeoffice-Pflicht gilt generell. Falls nicht möglich, gilt eine Maskenpflicht in Innenräumen. Die Betriebe werden zudem verpflichtet, den Mitarbeitenden repetitive Tests anzubieten.
  • Alle obligatorischen Schulen und die Schulen der Sekundarstufe II müssen repetitive Tests anbieten.
  • Die Gültigkeitsdauer der Testzertifikate wird verkürzt: Ein PCR-Test gilt nur noch 48 statt 72 Stunden; ein Antigen-Schnelltest noch 24 statt 48 Stunden.
  • Die Kapazitätsbeschränkungen für Innenräume werden mangels gesetzlicher Grundlage aufgehoben.

Wie der Bundesrat diese Vorschläge begründet, erfahren Sie im Live-Stream und Ticker von der Medienkonferenz. (SDA/sf)

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