Die Bundesanwaltschaft (BA) hat im Zusammenhang mit der Herausgabe der Mails von Peter Lauener, dem früheren Kommunikationschef von Gesundheitsminister Alain Berset (51), ein Verfahren gegen Unbekannt eröffnet. Es besteht der Verdacht der Verletzung des Amtsgeheimnisses.
Die entsprechenden Abklärungen seien am Laufen, bestätigte BA-Sprecherin Linda von Burg am Sonntag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Über die Eröffnung des Verfahrens hatte die «SonntagsZeitung» berichtet. Dieses richtet sich gegen Unbekannt. Weitergehende Angaben, etwa zum Zeithorizont der Untersuchung, macht die BA keine.
Viel mehr Mails bekommen als gefordert
Hintergrund des Schritts der Bundesanwaltschaft sind Vorgänge rund um das Strafverfahren gegen Lauener. Bersets Ex-Kommunikationschef wird vorgeworfen, vertrauliche Informationen zur Pandemiebekämpfung an Marc Walder, CEO des Verlags Ringier, der den Blick herausgibt, weitergegeben zu haben. Der Vorwurf stützt sich auf Mails, die der ausserordentliche Staatsanwalt Peter Marti vom Bundesamt für Technik und Informatik (BIT) erhalten hatte.
Marti ermittelte ursprünglich in einem ganz anderen Fall – nämlich zu möglichen Amtsgeheimnisverletzungen in der Crypto-Leaks-Affäre um manipulierte Chiffriergeräte. In diesem Zusammenhang händigte ihm das BIT den Mailverkehr Laueners von mehreren Jahren aus. Dies, obwohl der Sonderermittler lediglich die Herausgabe von Mails für einen Zeitraum von sechs Wochen beantragt hatte. Das Verfahren zur Crypto-Leaks-Affäre stellte Marti Ende März ein.
Persönlichkeitsrechte verletzt
Lauener hatte wegen der Mailherausgabe Strafanzeige gestellt. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) kam inzwischen in einer internen Untersuchung zum Schluss, das Bundesamt habe mit seiner Herausgabepraxis die Persönlichkeitsrechte Laueners und weiterer Betroffener verletzt.
Die Verfahrenseröffnung durch die BA bedeutet, dass diese Herausgabepraxis möglicherweise auch strafrechtlich ein Nachspiel hat. Ob Marti die zu viel erhaltenen Mails im Verfahren gegen Lauener verwenden darf, hat dagegen das Berner Zwangsmassnahmengericht zu beurteilen. Der entsprechende Entscheid stand vorerst noch aus. (SDA/lha)