Noch gilt der Corona-Lockdown bis am 26. April. Doch schon tags darauf beginnt die Exit-Strategie von Gesundheitsminister Alain Berset (48) greifen: Zuerst sollen Coiffeure und Gartencenter öffnen, dann der Detailhandel und die Schulen, zum Schluss die Gastrobranche.
Es gibt endlich Licht am Ende des Tunnels. Auch für jene Selbständigen, die bisher zwischen Stuhl und Bank gefallen sind. BLICK weiss: Am Donnerstag entscheidet der Bundesrat auch über eine Lösung für jene rund 270'000 Selbständigen, die vom Lockdown indirekt massiv betroffen sind – etwa Taxifahrer oder Physiotherapeuten.
Plafond bei 90'000 Franken Einkommen
Dem Vernehmen nach liegt ein Vorschlag des Bundesamts für Sozialversicherungen auf dem Tisch, mit welchem ihnen finanziell unter die Arme gegriffen werden soll: Die Unterstützungsgrenze wird bei einem Jahreseinkommen von 90'000 Franken plafoniert.
Finanziert würde das Ganze aus der Bundeskasse. Kostenpunkt: Rund 6 Milliarden Franken in den nächsten sechs Monaten. Offenbar hat der Vorschlag gute Chancen im Bundesrat.
Knatsch um verletzliche Arbeitnehmer
Doch nicht nur die Selbständigen können aufatmen, sondern auch die besonders gefährdeten Arbeitnehmer, die einer Risikogruppe angehören. Zu Beginn des Lockdowns Mitte März hatte der Bundesrat diese verletzlichen Arbeitnehmer speziell geschützt. Sie sollten von zuhause aus arbeiten. Sollte das nicht möglich sein, sollten sie zuhause bleiben – bei fortgesetzter Lohnfortzahlung.
Doch nur wenige Tage später lockerte der Bundesrat diesen Schutz. Seither gilt: Sind die Hygiene- und Abstandsmassnahmen auch am Arbeitsplatz gewährleistet, kann ein Unternehmen auch seine verletzlichen Angestellten wieder zur Arbeit bestellen, wenn der Job nur vor Ort ausgeübt werden kann – das gilt etwa für Verkäuferinnen oder Bauarbeiter.
Der Aufschrei der Gewerkschaften war gross. Der Gewerkschaftsbund SGB und Travailsuisse machten mächtig Druck, die Aufweichung zurückzunehmen. Obwohl sich die Sozialpartner vor knapp zwei Wochen zu einem Kompromiss zusammenfanden, blieb der Bundesrat bisher untätig.
Schutz wird wieder verbessert
Das soll sich nun aber ändern: Am Donnerstag entscheidet der Bundesrat erneut über den umstrittenen Artikel 10c in der Corona-Notverordnung. Er kehrt praktisch zur ursprünglichen Schutz-Variante zurück. Wenn die vorgegebenen Schutzmassnahmen im Betrieb nicht jederzeit erfüllt sind, können die Risikogruppen-Arbeitnehmer zuhause bleiben. Das gilt auch, wenn sich die Betroffenen im Betrieb oder auf dem Arbeitsweg nicht sicher fühlen.
Um aber die Arbeitgeber zu entlasten, können die Unternehmen für die Betroffenen Kurzarbeitsentschädigung verlangen – aber nur, wenn die Arbeitnehmer damit einverstanden sind. Ansonsten gilt weiterhin die volle Lohnfortzahlung.
Damit schliesst sich auch der Kreis für die vom Bundesrat geplante Exit-Strategie. Denn der Schutz der besonders gefährdeten Arbeitnehmer ist ein wichtiger Pfeiler für das Wiederhochfahren der Wirtschaft.
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
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Gerade in der Grippesaison kann man selber nur schwer einschätzen, ob man am Coronavirus erkrankt ist oder ob man einfach eine gewöhnliche Grippe hat. Die Unterschiede sind fein, aber es gibt sie. Blick klärt auf.
Gerade in der Grippesaison kann man selber nur schwer einschätzen, ob man am Coronavirus erkrankt ist oder ob man einfach eine gewöhnliche Grippe hat. Die Unterschiede sind fein, aber es gibt sie. Blick klärt auf.
Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:
Hygienemassnahmen
- Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
- Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
- Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.
Kontakt minimieren
- Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
- Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
- 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
- Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
-
Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.
Informiert bleiben
- An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch
Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:
Hygienemassnahmen
- Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
- Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
- Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.
Kontakt minimieren
- Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
- Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
- 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
- Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
-
Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.
Informiert bleiben
- An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch