Masken, Clubs, Veranstaltungen, Beizen
Die vorgeschlagenen Corona-Lockerungen im Detail

Ab Montag, 28. Juni will der Bundesrat eine ganze Reihe Corona-Massnahmen lockern oder ganz aufheben – von der Maskenpflicht bis zur Anzahl Personen, die am Restauranttisch sitzen dürfen.
Publiziert: 11.06.2021 um 15:15 Uhr
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Aktualisiert: 11.06.2021 um 16:09 Uhr
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Es darf wieder gefeiert werden: Discos sollen per Ende Juni wieder öffnen dürfen.
Foto: Hans Lucas via AFP

Woche für Woche verbessert sich die Corona-Lage, immer weniger Neuinfektionen werden gezählt. Jetzt schlägt der Bundesrat den Kantonen eine ganze Reihe Lockerungen vor.

So etwa im Bereich der Maskenpflicht:

  • Die Maskenpflicht im Freien soll aufgehoben werden, etwa an Haltestellen oder auf Schiffen
  • Die generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz fällt
  • Keine Maske mehr auf Sekundarstufe II, für Regeln an höheren Stufen sind die Kantone zuständig

Auch in Restaurants sind eine Reihe Lockerungen in Planung:

  • Im Innern dürfen wieder sechs statt wie bisher vier Personen Platz nehmen, die Sitzpflicht bleibt allerdings
  • Auf Aussenterrassen gibt es gar keine Beschränkung der Gruppengrössen mehr, ebenso fällt die Sitzpflicht draussen weg
  • Die Kontaktdaten aller Gäste müssen weiterhin erhoben werden

Ebenso im Bereich Kultur und Sport:

  • Diskotheken und Tanzlokale dürfen wieder öffnen, wenn der Zugang auf Personen mit gültigem Covid-Zertifikat beschränkt wird
  • In Discos dürfen höchstens 250 Personen gleichzeitig anwesend sein – ohne Maske!
  • Auftritte von Chören sind wieder erlaubt
  • Im Sport fällt die Grenze von 50 Personen draussen und vier drinnen
  • Die Maskenpflicht drinnen bleibt aber auch im Sport bestehen

Ab Juli sind auch wieder Grossveranstaltungen möglich

  • Drinnen sind maximal 3000 Personen, draussen 5000 erlaubt
  • Es darf zwei Drittel der Kapazität genutzt werden
  • Bei Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat sind sitzend 1000 Personen, stehend 250 erlaubt

Weitere Lockerungen:

  • Läden, Freizeitbetriebe oder Sporteinrichtungen sollen ihre Kapazität stärker ausnutzen dürfen
  • Wenn in Innenbereichen Maske getragen wird, gelten 4 Quadratmeter pro Person
  • Ohne Maske - etwa in Hallenbädern sind es 10 Quadratmeter. Aquaparks dürfen wieder öffnen
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