Prinz Andrew und seine Ex-Frau Sarah Ferguson haben ein Luxus-Chalet in Verbier gekauft. Wir fragen uns: Wo ist die Lex Koller, wenn man sie mal braucht?
Diese Frage ist völlig falsch. Die Lex Koller verbietet nicht grundsätzlich, dass im Ausland wohnhafte Leute Ferienwohnungen in der Schweiz kaufen können. Jedes Jahr legt der Bundesrat Kontingente fest für Ferienwohnungen, die an Ausländer verkauft werden dürfen. Diese Kontingente wurden in den letzten Jahren noch nicht mal ausgeschöpft.
Sie finden das also unproblematisch?
Absolut (lacht). Das ist doch toll, wenn Prinz Andrew und Fergie ein schönes Chalet im Wallis besitzen.
Aber befeuern Personen wie Andrew und Fergie damit nicht die Immobilienpreise und den Kulturlandverlust durch Zweitwohnungsbau?
Wer Kulturlandverlust verhindern will, muss das über die Raumplanung bewerkstelligen. Die Lex Koller wurde nicht eingeführt, um den Ferienwohnungsbau einzudämmen. Sie soll verhindern, dass ausländisches Geld in Schweizer Liegenschaften parkiert wird. Die Lex Koller sagt: Immobilien sind denjenigen vorbehalten, die hier wohnen, geschäften und Steuern zahlen. Sie ist heute wichtiger denn je.
Warum?
Würde man die Lex Koller aufheben, würden die bereits hohen Immobilienpreise in der Schweiz explodieren. Es würde enorm viel Geld in die Schweiz fliessen, namentlich aus Russland und China, denn die dortigen Investoren sind auf der Suche nach sicheren, beständigen Werten, etwa Immobilien. London, Vancouver und andere Metropolen ersticken beinahe im ausländischen Kapital. Dort zeigt sich auch, welche perversen Folgen das für die lokale Bevölkerung hat: Selbst der Mittelstand kann sich kein Wohneigentum mehr leisten. Sozial Schwächere werden verdrängt. Es gibt Reichenghettos. Deshalb dürfen wir den Immobilienmarkt unter keinen Umständen für ausländisches Kapital öffnen.