Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerde gut
Schweiz muss Afghaninnen Asyl gewähren

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von zwei Afghaninnen gegen ihre Ausweisung gutgeheissen. Demnach muss ihnen in der Schweiz Asyl gewährt werden. Das Gericht stützt damit die Asylpraxis des Staatssekretariats für Migration (SEM).
Publiziert: 17.12.2023 um 12:26 Uhr
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Aktualisiert: 17.12.2023 um 13:24 Uhr
Zwei Frauen aus Afghanistan dürfen nicht ausgewiesen werden und erhalten in der Schweiz Asyl. (Archivbild)
Foto: GAETAN BALLY

Ein selbstbestimmtes Leben für Frauen und Mädchen in Afghanistan sei unter dem aktuellen Regime nicht möglich, kommt das von der «NZZ am Sonntag» publik gemachte Urteil zum Schluss. Diese Diskriminierung sei flüchtlingsrechtlich ein erhebliches Verfolgungsmotiv, heisst es im Urteil weiter.

Das SEM hatte im September 2022 die Asylgesuche der beiden Frauen abgelehnt und deren Wegweisung aus der Schweiz verfügt. Dagegen hatten die Afghaninnen Beschwerde eingereicht.

Im Juli dieses Jahres änderte das SEM jedoch seine Praxis und entschied nach einer Empfehlung der europäischen Asylagentur, Frauen aus Afghanistan in der Regel Asyl zu gewähren. Dieser Entscheid wird nach zwei SVP-Motionen am nächsten Dienstag und Mittwoch in einer ausserordentlichen Session im Parlament behandelt.

(SDA)

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