Das Bundesgericht wird sich mit dem Rap gegen die Zürcher SVP-Nationalrätin und Regierungsratskandidatin Natalie Rickli (42) beschäftigen. Die Berner Generalstaatsanwaltschaft zieht das Urteil des Obergerichts gegen fünf Berner Rapper vor die höchsten Richter nach Lausanne.
Verlangt wird – wie bereits vor Obergericht – eine Verurteilung wegen sexueller Belästigung, wie Christoph Scheurer, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern, am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA erklärte.
Im Fokus ist der Vorwurf der sexuellen Belästigung
Das bernische Obergericht hatte die Rapper in zweiter Instanz wegen Beschimpfung und übler Nachrede am 18. Dezember zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Vom Vorwurf der sexuellen Belästigung wurden die Musiker aus dem Umfeld der Stadtberner Reitschule aber freigesprochen, wie der SonntagsBlick berichtete.
Das Obergericht war der Ansicht, dass die fünf Musiker, von denen drei dem Rap-Kollektiv Chaostruppe angehörten, wegen Beschimpfung und wegen übler Nachrede zu verurteilen seien. Die Beschuldigten hätten in Kauf genommen, dass die im Song «geäusserten ehrenrührigen Tatsachenbehauptungen ernst genommen werden können», heisst es im Urteil.
Von diesem Vorwurf wurden die Rapper schon vom erstinstanzlichen Regionalgericht Bern-Mittelland freigesprochen. Die Frage ist daher, ob das Bundesgericht in diesem Punkt eine Korrektur vornimmt. Die Begründung des Berner Obergerichts hatte nämlich viele vor den Kopf gestossen. So hiess es im Urteil wörtlich: «Ihr (Natalie Rickli) stand es – im Gegensatz zu direkten Äusserungen gegenüber einem anwesenden Opfer – offen, den Text anzuhören bzw. zu lesen oder dies zu unterlassen.»
Rapper haben sich entschuldigt
Die fünf Rapper hatten den Schmähsong «Natalie Rikkli» samt Video im Jahr 2014 veröffentlicht. Darin deckten sie die Nationalrätin mit sexistischen Schimpftiraden ein und forderten sie zu sexuellen Handlungen auf. Vor Gericht entschuldigten sich die fünf Rapper. (awi/sda)