Das soll ab dem 1. März wieder möglich sein
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Bundesrats-Plan im Überblick
Das soll ab dem 1. März wieder möglich sein

Ein erster Schritt in Richtung Normalität: Ab 1. März sollen Läden, Museen und Zoos in der Schweiz wieder öffnen. Im Freien sollen Treffen mit 15 Personen möglich sein. Restaurants bleiben zu. Diese Grundsatzentscheide hat der Bundesrat am Mittwoch getroffen.
Publiziert: 17.02.2021 um 15:08 Uhr
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Aktualisiert: 04.03.2021 um 15:04 Uhr
Kleiderläden, Museen und Zoos haben wieder Zukunftsperspektiven: Der Bundesrat will per Anfang März diverse Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus lockern. (Themenbilder)
Foto: MARCEL BIERI

Die Regierung folgt mit den ersten skizzierten Lockerungsschritten zumindest teilweise dem öffentlichen Ruf nach mehr Freiheiten. Definitiv entscheiden will er in einer Woche, nach der Konsultation der Kantone.

Klar ist, dass der Bundesrat den betroffenen Menschen und Betrieben ab sofort mehr Perspektiven bieten will. Bei günstiger epidemiologischer Entwicklung und höherer Durchimpfungsrate sollen jeweils per Anfang Monat weitere Lockerungen in Kraft treten, «um dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum zu geben».

Läden öffnen

Stand heute sollen ab dem 1. März alle Läden wieder öffnen können. Ebenfalls sollen Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken wieder ihre Tore öffnen können. Zudem sollen Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen im Aussenbereich wieder zugänglich sein, namentlich Zoos, botanische Gärten und Erlebnisparks.

Die Anzahl der Kundinnen und Kunden muss laut dem Bundesrat beschränkt werden. An allen Orten gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln.

Bis zu 15 Personen im Freien

Im Freien plant der Bundesrat weitere Lockerungen: So sollen private Veranstaltungen mit maximal 15 Personen wieder möglich sein. Ebenso sollen Sportanlagen wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien wieder öffnen dürfen.

Hier gelten neben Kapazitätsbeschränkungen ebenfalls Maskentragpflicht oder Abstandhalten. Erlaubt sind jeweils nur Gruppen von maximal fünf Personen. Wettkämpfe und Veranstaltungen sind im Erwachsenen-Breitensport weiterhin nicht erlaubt.

Wieder mehr Sport und Kultur für Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gelten bereits heute im Sport- und Kulturbereich gewisse Erleichterungen. Der Bundesrat möchte die Altersgrenze nun auf 18 Jahre anheben und die erlaubten Sport- und Kulturangebote ausweiten. Zudem sollen Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder zugänglich sein.

Der Bundesrat kommentiert die ersten Lockerungen als «vorsichtigen Öffnungsschritt». Die epidemiologische Entwicklung sei derzeit günstig, wegen der neuen, ansteckenderen Virusvarianten aber weiterhin «fragil». Deshalb sollen zunächst nur Aktivitäten mit geringem Infektionsrisiko wieder zugelassen werden.

Beizen bleiben noch länger geschlossen

Noch nicht öffnen will der Bundesrat aus demselben Grund Restaurants und weitere Aktivitäten. Auch alle übrigen Massnahmen, die der Bundesrat im Dezember und Januar beschlossen hat, sollen um einen Monat bis Ende März verlängert werden. Beispielsweise bleibt Homeoffice Pflicht.

Am 1. April, kurz vor Ostern, soll laut dem Bundesrat ein zweiter Öffnungsschritt folgen – «bei günstiger Entwicklung und höherer Durchimpfungsrate». Vorgesehen wäre zum Beispiel, Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in eng begrenztem Rahmen wieder zu ermöglichen, ebenso Sport in Innenräumen oder die Öffnung von Restaurantterrassen.

Bundesrat definiert Richtwerte für weitere Schritte

Es wird weiterhin kein Ampelsystem, also keinen Automatismus geben. Der Bundesrat hat aber kommuniziert, von welchen Richtwerten er weitere Lockerungsschritte abhängig macht: Die Positivitätsrate soll unter 5 Prozent, die Auslastung der Intensivpflegeplätze mit Covid-19-Patienten unter 25 Prozent, die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter einem Prozent liegen. Zudem soll die 14-Tages-Inzidenz am 24. März nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März.

Schliesslich hat der Bundesrat die Einreiseregeln für Kinder präzisiert. Kinder unter 12 Jahren sind ab sofort von der Testpflicht bei der Einreise ausgenommen. Zudem müssen Personen, die sich aus geschäftlichen Gründen nur kurz in der Schweiz aufhalten, wie zum Beispiel Lastwagenfahrende, kein Einreiseformular ausfüllen. Neben PCR-Tests sind neu auch Antigenschnelltest als Testnachweis für die Einreise zugelassen.

(SDA)

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