Sorgerechts-Streit bis vor Bundesgericht
Jetzt spricht Bundesratskandidatin Isabelle Morets Noch-Ehemann

FDP-Bundesratskandidatin Isabelle Moret streitet mit ihrem Noch-Ehemann Cédric vor Bundesgericht. Es geht um Unterhaltszahlungen für die beiden Kinder – und um die Grundsatzfrage, wer sich im Alltag um die Kinder kümmern darf.
Publiziert: 08.09.2017 um 11:12 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 08:00 Uhr
Will in den Bundesrat: Die Waadtländerin Isabelle Moret.
Foto: Keystone

An der FDP-Fraktionssitzung von letztem Freitag kam es zu einem pikanten Zwischenfall. Ständerat Thomas Hefti (57) wies Bundesratskandidatin Isabelle Moret (46) darauf hin, dass sie – wie zwischen der Prüfungskommission und ihr abgemacht – der Fraktion noch Angaben über ein laufendes Gerichtsverfahren machen müsse.

Als Moret schwieg, informierte der Glarner die National- und Ständeräte selbst. Die Waadtländerin stehe gegenwärtig vor Bundesgericht – wegen eines Rechtsstreits mit ihrem Mann über Unterhaltszahlungen für ihre zwei Kinder, wie der SonntagsBlick berichtete.

Cédric Moret (47) ist CEO des Lausanner IT-Unternehmens Elca.

Streit um Obhut und Geld

Bekannt war bislang nur, dass Moret und ihr Mann Cédric Moret getrennt voneinander leben. Geschieden sind sie noch nicht. Die Kinder der beiden sind elf und sieben Jahre alt. Der Vater kümmere sich trotz der Trennung um die beiden, erklärte die Juristin mehrfach in Interviews. Mehr sagte sie nicht.

Wie das «St. Galler Tagblatt» und die «Luzerner Zeitung» heute berichten, wird das Bundesgericht auch die ­Frage entscheiden müssen, wer die Obhut für die Kinder erhält. Die Grundsatzfrage also, wer sich im Alltag um sie ­kümmert.

«Habe Privatsphäre immer geschützt»

Gegenüber den beiden Zeitungen äussert sich erstmals auch der Noch-Ehemann Cédric Moret (47). Er ist CEO des Lausanner IT-Unternehmens Elca mit weltweit 700 Mitarbeitern. «Ich war 30 Jahre lang mit Isabelle Moret zusammen. Ich habe meine Privatsphäre und jene meiner Kinder immer geschützt», sagt er.

Und weiter: «Ich möchte, dass dies so bleibt. Es gibt keine äusseren Umstände, die es rechtfertigen würden, dass die Öffentlichkeit Privatangelegenheiten über unsere Kinder und die Beziehung zu meiner Frau erfährt.» Zum Konflikt vor Bundesgericht wolle er sich nicht äussern.

Für Peter Breitschmid, Professor für Privatrecht an der Uni Zürich, ist die Sache nicht so eindeutig: Es bestehe ein natürliches Interesse der Öffentlichkeit, die Personen, die für den Bundesrat kandidieren, auch als Menschen zu kennen, sagt er. «Eine ­gewisse Transparenz bezüglich üblicher biografischer Fakten scheint mir angebracht.» (nmz)

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