Bundesrat braucht absolutes Mehr
Ein neuer Bundesrat wird durch die Vereinigte Bundesversammlung gewählt, also durch die Versammlung von 200 Nationalräten und 46 Ständeräten.
Gewählt ist der Kandidat, der als erster das absolute Mehr erhält: die Hälfte aller gültigen Stimmen plus eine. Im Maximum also 124. Das kommt aber praktisch nie vor. Denn immer wieder werden leere oder ungültige Stimmen abgegeben. Diese zählen nicht.
Wer kann gewählt werden?
In den beiden ersten Wahlgängen können alle wählbaren Personen gewählt werden. Zugehörigkeit zum Parlament ist nicht nötig.
Die Wahlgänge
In den ersten beiden Wahlgängen kann das Parlament (National- und Ständerat) noch frei wählen. Das führt zu einer Aufsplitterung der Stimmen, das absolute Mehr der gültigen Stimmen wird nicht erreicht, und deswegen sind mehrere Wahlgänge nötig.
Ab dem 2. Wahlgang scheidet derjenige aus, der weniger als 10 Stimmen bekommt.
Ab dem 3. Wahlgang dürfen keine neuen Kandidaten mehr ins Rennen geschickt werden. Ab jetzt scheidet jeweils derjenige aus, der die wenigsten Stimmen erhält.
Jetzt geht es weiter, Wahlgang um Wahlgang, bis ein Kandidat mehr als die Hälfte der Stimmen (das absolute Mehr) erhält..
Mögliche Unsicherheit
Es könnte sein, dass für einen offiziellen Favoriten sehr viele Leerstimmen oder ungültige Stimmen eingehen. Dieser läge auf einmal an letzter Stelle und würde unerwartet aus dem Rennen fallen.
Am 5. Dezember wählt die Vereinigte Bundesversammlung die Nachfolger/innen für die zurückgetretenen Bundesräte Johann Schneider-Ammann und Doris Leuthard. Die Wahl verspricht Spannung pur, denn es geht um das wichtigste Amt der Eidgenossenschaft.
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