Er beantragt dem Nationalrat, ein Postulat von Matthias Aebischer (SP/BE) anzunehmen. Dieser fordert, dass die Justiz- und Polizeidirektoren sowie die Personalverbände der Blaulichtorganisationen in die Evaluation einbezogen werden. Basierend darauf soll der Bundesrat dem Parlament Empfehlungen für eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen unterbreiten.
Verschiedentlich seien Führerinnen und Führer von Blaulichtfahrzeugen im Notfalleinsatz gebüsst worden, schreibt Aebischer in seinem Vorstoss. Ein Polizist sei sogar zu einem Jahr Gefängnis bedingt verurteilt worden. Im Notfalleinsatz zähle aber jede Sekunde. Es scheine, dass die Strafbestimmungen von den Gerichten nicht so ausgelegt würden, wie dies vom Gesetzgeber gewünscht worden sei. Daher sei eine Evaluation angezeigt.
Damit ist der Bundesrat einverstanden. Motionen, die direkt eine Gesetzesänderung verlangen, lehnt er dagegen ab. Eine Strafbefreiung für Blaulichtdienste ohne vertiefte Prüfung erachte er als zu grosses Risiko, schreibt er in seinen am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahmen.
Warnsignale nicht immer sinnvoll
Gemäss dem heute geltenden Gesetz dürfen sich die Führerinnen und Führer der Blaulichtorganisationen auf Dienstfahrten nicht über die geltenden Verkehrsregeln hinwegsetzen, ohne die den Umständen erforderliche Sorgfalt walten zu lassen.
Geben die Fahrer die erforderlichen Warnsignale ab, droht ihnen keine Busse. Das sei aber nicht in jedem Fall sinnvoll, argumentieren die Kritiker: Blaulicht und Sirene könnten Nachfahrmessungen, Observationen oder taktische Interventionen vereiteln.
Das Problem hatte sich mit der Verschärfung der Strafbestimmungen für Raser ergeben. Wenn Polizei, Feuerwehr oder Sanität auf einer Tempo-30-Strecke mit 70 Stundenkilometern unterwegs sind, riskieren die Fahrerinnen und Fahrer, wegen eines Raserdelikts angeklagt zu werden. Das Parlament hatte bereits 2015 eine Anpassung der Gesetzesbestimmung verlangt, um das zu verhindern. (SDA/nmz)