Der Bundesrat spricht sich deshalb gegen eine Motion der Zürcher SP-Nationalrätin Chantal Galladé aus. Galladé will mit einemVerbot Kinder besser schützen. Körperliche Züchtigung tauge nicht als Erziehungsmittel, hält sie fest. Damit werde Gewalt gelehrt und oft eine gesunde Entwicklung des Kindes behindert. Die Anzahl Misshandlungen habe zugenommen, so Galladé.
Der Bundesrat widerspricht ihr nicht, was die Beurteilung körperlicher Züchtigung angeht. Ein Züchtigungsrecht der Eltern sei heute mit dem Kindeswohl nicht mehr vereinbar, schreibt er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss. Das heutige Zivilgesetzbuch entspreche dieser Auffassung.
Früher waren Eltern explizit befugt, «die zur Erziehung der Kinder nötigen Züchtigungsmittel anzuwenden». Mit dem neuen Kindesrecht sei diese Bestimmung 1978 aufgehoben worden, hält der Bundesrat fest. Ein explizites Verbot sei nicht notwendig.
Auch im Strafrecht bedarf es aus Sicht des Bundesrates keiner Änderung. Seit 1990 seien wiederholt begangene Tätlichkeiten gegenüber Schutzbefohlenen, namentlich Kindern, von Amtes wegen zu verfolgen, gibt die Regierung zu bedenken. Für vorsätzliche Körperverletzungen gelte dies ohnehin.
Mit der heutigen Regelung gibt aus Sicht des Bundesrates keinen Anspruch auf körperliche Züchtigung. Der Bundesrat will auch kein Verbot, weil jedes Strafverfahren innerhalb der Familie zu einer Belastung führe. Dies könne letztlich auch dem Kindeswohl abträglich sein, argumentiert er.
Mit einem gut ausgebauten Kinder- und Jugendhilfesystem sowie aktiven Sensibilisierungsmassnahmen, die auf eine Änderung der Einstellung und des Verhaltens zielten, sei mehr zu erreichen. Über den Vorstoss entscheidet nun das Parlament. Bei früheren Gelegenheiten hat es sich gegen ein Züchtigungsverbot ausgesprochen. (SDA)