Mit der Reform des Aktienrechts will der Bundesrat zum einen die Abzocker-Initiative vom heutigen Schaffhauser Ständerat Thomas Minder auf Gesetzesstufe umsetzen. Bisher sind Verfassungsbestimmungen nur auf Verordnungsstufe geregelt.
Der Bundesrat will die Verordnungsbestimmungen zudem ergänzen: Insbesondere sollen sowohl Antrittsprämien, «die keinen nachweisbaren finanziellen Nachteil kompensieren», als auch unbegründete Entschädigungen für Konkurrenzverbote untersagt werden.
Ausserdem will der Bundesrat einen Deckel für solche Abgangsentschädigungen einführen: Demnach sollen diese nicht mehr als ein Jahressalär ausmachen dürfen.
Frauenquote light
Auch eine weitere Verfassungsbestimmung will der Bundesrat im Aktienrecht konkretisieren: nämlich die Gleichstellung von Mann und Frau. Dafür sollen Geschlechter-Richtwerte in den Spitzengremien von grossen, börsenkotierten Unternehmen sorgen.
Geht es nach dem Bundesrat, sollen in einem Verwaltungsrat mindestens 30 Prozent und in der Geschäftsleitung mindestens 20 Prozent Frauen vertreten sein. Hält eine Aktiengesellschaft diese Richtwerte nicht ein, soll sie die Gründe dafür im Vergütungsbericht angeben und Massnahmen zur Verbesserung darlegen.
Mehr Transparenz im Rohstoffsektor
Weiter will der Bundesrat die Finanzströme im Rohstoffsektor transparenter machen. Wirtschaftlich bedeutende Gesellschaften, die in der Rohstoffförderung tätig sind, sollen Zahlungen ab 100'000 Franken pro Geschäftsjahr an staatliche Stellen in einem Bericht veröffentlichen. (sf)