Bundesrat soll die Firmen-Abgaben überprüfen
Gericht pfeift Bundesrat wegen Fernsehgebühr zurück

Der Bundesrat soll bei der Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen nachbessern, das fordert das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil. Ein Vorstoss, der nächste Woche im Ständerat beraten wird, will die Abgabe für Firmen gleich ganz streichen.
Publiziert: 13.12.2019 um 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 13.12.2019 um 12:42 Uhr
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Eine Berner Firma ging wegen einer Serafe-Rechnung von 2'280 Franken vor das Bundesverwaltungsgericht.
Foto: Keystone
Tobias Bruggmann

Es ist eine kleine Berner Firma, die mit ihrem Kampf gegen die Radio- und Fernsehgebühr bis vor das Bundesverwaltungsgericht nach St. Gallen gelangt ist. Das KMU musste im Januar diesen Jahres 2'280 Franken Gebühren zahlen. Die Firma fand den Betrag zu hoch und klagte – jetzt bekommt sie vom Bundesverwaltungsgericht recht.

Der konkrete Fall sei verfassungswidrig, schreibt das Gericht nun in einer Mitteilung und legt dem Bundesrat nah, die Mängel «zeitnah» zu beheben. Der Bundesrat teilt die Firmen in sechs verschiedene Stufen ein. Massgebend dafür ist der Umsatz – je höher, desto mehr Fernsehgebühr muss eine Firma bezahlen.

«Einteilung zu undifferenziert»

Der Berner KMU-Betrieb wurde in die dritte Stufe, jener von Firmen mit einem Umsatz von fünf bis 20 Millionen Franken, eingeteilt. Würde sie unter fünf Million Franken Umsatz machen, müsste die Berner Firma wesentlich weniger Fernsehgebühr bezahlen. 910 Franken statt 2'280 Franken.

Die Einteilung sei zu undifferenziert, urteilte das Gericht. Eine gewisse Schematierung sei unumgänglich. Im vorliegenden Fall gebe es aber keine sachlichen Gründe für eine solch starke Einteilung.

Vorstoss fordert Abschaffung

Die Unternehmensabgabe könnte schon bald Geschichte sein. Am Mittwoch diskutiert der Ständerat über einen Vorstoss von Gregor Rutz (47, SVP). Dieser fordert, die Radio- und Fernsehgebühren für Unternehmen zu streichen. «Es ist eine Doppelbesteuerung», argumentiert er. Die Folgen der Abschaffung wären verkraftbar, die SRG habe bereits hohe Einsparungen angekündigt.

Die Gegner kritisieren den Vorstoss als Zwängerei, ohnehin seien viele sehr kleine Unternehmen ganz von der Abgabe befreit. Auch die Kommission des Ständerats hat den Vorstoss zur Ablehnung empfohlen.

Unternehmen muss trotzdem bezahlen

Dem Berner Unternehmen nützt der Gerichtsentscheid aber nichts. Die Abgabe muss sie trotzdem bezahlen. Das Bundesverwaltungsgericht stellt in seinem Urteil keine verfassungskonforme Lösung vor. Es überlässt dies dem Bundesrat.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung äussert sich nur knapp in einer Mitteilung. Man werde das Urteil sorgfältig analysieren und dann entscheiden, ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen. «Die Verantwortung, wann die Tarifstufen geändert werden, liegt nicht in der Verantwortung der Steuerverwaltung.» Unabhängig vom Gerichtsentscheid habe der Bundesrat bereits früher beschlossen, den Tarif der Radio- und Fernsehabgabe bis spätestens Mitte 2020 aufgrund der Erfahrung des ersten Abgabejahres zu überprüfen.

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