Bundesrat skeptisch bei «Rechts trotz Rot»
Velos sollen abbiegen dürfen, Autos nicht

Geht es nach dem Bundesrat soll die «Rechts trotz Rot»-Regel auch in der Schweiz schon bald für Velofahrer gelten. Für Autos hingegen soll die Regel nicht zum Zuge kommen.
Publiziert: 09.11.2017 um 15:49 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 13:05 Uhr
Kommt jetzt bald die «Rechts trotz Rot»-Regel für Velofahrer?
Foto: Ralf Gosch

Velofahrer dürfen möglicherweise schon bald bei Rot rechts abbiegen. Bei Autos ist der Bundesrat skeptisch. Er befürchtet, dass es Kollisionen mit Fussgängern und anderen Fahrzeugen kommen könnte.

In der am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme zu einer Motion von SVP-Nationalrat Lukas Reimann (SG) verweist er auf Studien in den USA und in Deutschland, die das belegen sollen. Laut Bundesrat lässt sich mit dem Rechtsabbiegen bei Rot auch der Verkehrsfluss kaum verbessern. Er lehnt Reimanns Motion daher ab.

Mehr Spielraum bei Velos

Angesichts des dichter werdenden Staus will dieser den Verkehr mit einfachen, ungefährlichen Mitteln flüssiger machen. In Kanada, Italien oder Deutschland seien mit der «Rechts trotz Rot»-Regel Erfolge erzielt worden, schreibt Reimann in der Begründung seines Vorstosses.

Bei Velos sieht der Bund aufgrund von Pilotversuchen mehr Spielraum. Über eine Änderung der Verkehrsregeln, die Velos bei entsprechender Signalisation das Rechtsabbiegen erlauben soll, will der Bundesrat nächstes Jahr entscheiden. (SDA/rad)

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