Wenn du diesen Text liest, bist du vielleicht bei Google darauf gestossen. Oder hast auf Facebook den Post dazu gesehen. Die Angebote von Suchmaschinen, sozialen Medien und Multimedia-Plattformen basieren auf den journalistischen Leistungen klassischer publizistischer Medien. Google oder Facebook verdienen damit also Geld. Das Problem: Die verwendeten Text- und Bildvorschauen sind bisher nicht durch das Urheberrecht geschützt. Sowohl Medienunternehmen wie der Blick, als auch einzelne Journalisten bekommen kein Geld dafür, dass Google oder Facebook ihre Produkte nutzt. Der Bundesrat will das ändern.
«Medienunternehmen sollen für die Nutzung journalistischer Leistungen durch grosse Online-Dienste künftig eine Vergütung erhalten», schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung. Eine solche Abgeltung sei berechtigt, weil die Online-Dienste selbst von den journalistischen Medien profitieren. Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider (59) hat eine Vorlage ausgearbeitet.
Keine Konsequenzen für User
Konkret bedeutet das: Zeigt eine grosse Suchmaschine in ihren Suchresultaten Ausschnitte von Blick-Artikeln, soll der Online-Dienst dafür künftig eine Vergütung bezahlen müssen. Offen lässt der Bundesrat die Frage, ob auch das Teilen von Snippets durch die Nutzerinnen und Nutzer sozialer Medien zu einer Vergütungspflicht der Anbieter führt. Gratis bleibt das Setzen von Hyperlinks.
Vergütungspflichtig wären gemäss Gesetzesentwurf ausschliesslich Portale, die eine durchschnittliche Zahl von Usern von mindestens 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung pro Jahr aufweisen – derzeit wären das etwa 900'000 Nutzerinnen und Nutzer.
Für die Internetnutzerinnen und Internetnutzer sollten die neuen Regelungen keine Konsequenzen haben. Welche Mehreinnahmen Journalisten und Medienhäuser bekommen ist noch offen – es hängt wohl auch vom Verhandlungsgeschickt ab.
Der Vorschlag von Baume-Schneider geht nun in die Vernehmlassung. Diese dauert bis Mitte September. Danach ist das Parlament an der Reihe (bro/SDA)