Heute ist es nicht möglich, einen eindeutigen Nachweis des Sorgerechts zu erhalten. Schulen, Passbüros oder die Grenzbehörde wissen entsprechend nicht immer, welche Regelung nun gilt.
Der Bundesrat stelle deshalb einen klaren Handlungsbedarf fest, wie er in einer Mitteilung schreibt. «Die Behörden sollen wissen, welcher Elternteil sorgeberechtigt ist. Entsprechend müsse eine Lösung erarbeitet werden.
Nach einer ersten Prüfung habe sich gezeigt, dass ein einfacher und pragmatischer Weg darin bestehen könnte, das Sorgerecht in die kantonalen Einwohnerregister aufzunehmen. Auf dieses Register könnten dann auch andere Behörden zugreifen.
Dieses Lösungsmodell würde es grundsätzlich erlauben, einen grossen Teil der bestehenden Schwierigkeiten praxisnah, mit einem vertretbaren Aufwand und auch in einem absehbaren Zeitrahmen zu lösen, steht in einem zur Thematik verfassten Bericht des Bundesrats. Ein weiterer Vorteil sei, dass vonseiten der Einwohnerdienste (VSED) grosses Interesse an dieser Lösung bestehe.
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) nun mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt, die Mitte des nächsten Jahres abgeschlossen sein soll.
Am 1. Juli 2014 trat die Revision der Bestimmungen über die elterliche Sorge in Kraft. Mit dem neuen Recht wurde die gemeinsame elterliche Sorge zum Regelfall, und dies auch nach einer Scheidung und bei nicht miteinander verheirateten Elternteilen, wenn eine entsprechende Erklärung abgegeben wurde.
Für Personen, die im Rechtsverkehr mit den Kindern und den Eltern zu tun hatten, wurde es entsprechend noch wichtiger, eine verlässliche Auskunft über die Sorgerechtssituation zu erhalten, wie es in dem Bericht heisst. Hinzugekommen sei eine gewisse Verunsicherung über die rechtlichen Auswirkungen der elterlichen Sorge und die Frage, wie Dritte mit diesen Unsicherheiten umgehen sollten.
Angestossen wurden die Abklärungen und dieser erste Bericht durch die Überweisung eines Postulats aus dem Parlament im Jahr 2016.
(SDA)