Bundesrat prüft Gesetz
Steuerabzüge für grüne Fassaden und Dächer?

Wer sein Dach oder seine Fassade begrünt, soll dies künftig von den Steuern abziehen können. Das fordert eine breit abgestützte Motion aus dem Nationalrat. Der Bundesrat ist nach eigenen Angaben bereit, eine Gesetzesrevision zu prüfen.
Publiziert: 19.05.2023 um 13:11 Uhr
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Aktualisiert: 22.05.2023 um 14:39 Uhr
Eigentümer von begrünten Dächern und Fassaden sollen die hierfür notwendigen Arbeiten künftig von den Steuern abziehen können. Das fordert eine Motion aus dem Nationalrat. (Archivbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Für Nationalrätin Greta Gysin (Grüne/TI) und sieben Mitunterzeichnende aus mehreren Fraktionen sind Steuererleichterungen für Dach- und Fassadenbegrünungen aus verschiedenen Gründen angezeigt, wie es in der Begründung des Vorstosses heisst. Begrünte Dächer und Fassaden trügen zur Reduktion der Luftverschmutzung und der Lärmbelastung bei, zur Verringerung der Abflussgeschwindigkeit des Wassers, zur Verbesserung der Biodiversität in den Städten und zur Senkung der Umgebungstemperatur. Darüber hinaus hälfen sie bei der Regulierung der Innentemperatur der Gebäude.

Der Bundesrat ist bereit, eine Änderung der massgebenden Verordnungsbestimmungen zu prüfen, sollte der Nationalrat die Motion annehmen. Dies schreibt er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme zur Motion. Heute hänge die Gewährung von Steuererleichterungen für Dach- und Fassadenbegrünungen davon ab, inwieweit diese ausreichende Energiespar- oder Umweltschutzeffekte aufwiesen.

Heute können Kantone Abzüge für Umweltschutz- und Energiesparmassnahmen vorsehen, soweit der Bund dies in Zusammenarbeit mit den Kantonen festlegt. Dach- und Fassadenbegrünungen sind jedoch nicht ausdrücklich erwähnt.

(SDA)

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