Bundesrat präsentiert Notfallplan für Strommangellage
Tempo 100 ist vom Tisch

Was tun, wenn der Strom knapp wird? Der Bundesrat hat nun einen Plan verabschiedet. Er verzichtet auf ein Tempolimit auf der Autobahn, könnte aber das Wellnessen verbieten.
Publiziert: 03.03.2023 um 13:05 Uhr
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Aktualisiert: 03.03.2023 um 13:52 Uhr
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Im Fall eines Strommangels wird die Höchstgeschwindigkeit auf Schweizer Autobahnen nicht auf 100 km/h beschränkt, sagt Bundesrat Guy Parmelin.
Foto: Keystone

Auch wenn man diesen Winter noch einmal davon kam: Der Bundesrat hat verschiedene Massnahmen geplant, sollte in den nächsten Jahren der Strom knapp werden. Im November hatte Wirtschaftsminister Guy Parmelin (63, SVP) den Plan vorgestellt, wie man im Notfall reagieren will.

Kantone, Verbände und Parteien hatten Zeit, Stellung zu den Vorschlägen zu beziehen. Aufgrund der Rückmeldungen ist der Bundesrat bei gewissen Massnahmen noch einmal über die Bücher gegangen.

So will er darauf verzichten, im Notfall Tempo 100 auf der Autobahn zu verordnen. «Der direkte Effekt auf den Stromverbrauch wäre nur minimal gewesen», schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung. Erst wenn auch der Treibstoff fehlt, könnte ein Tempolimit zum Einsatz kommen.

Auch Elektroautos dürfen weiterhin herumdüsen. Aus «umweltpolitischen Überlegungen» hat der Bundesrat auf Einschränkungen verzichtet, zudem sei das Sparpotential noch zu gering.

Für das Heizen von Wohn- und Büroräumen würde eine einheitliche Höchsttemperatur von 20 Grad gelten.

Aktuell sieht das Stromsparszenario so aus:

1

Sparappelle

Es beginnt harmlos. Der Bund richtet Sparappelle an alle Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher. «Parallel dazu kann der Bundesrat bereits erste Verwendungsbeschränkungen und Verbote erlassen», heisst es in einer Medienmitteilung.

2

Einschränkungen

Der Bundesrat kann in einem zweiten Schritt verschiedene Geräte verbieten, die nicht zwingend gebraucht werden. Zuerst muss weniger heiss gewaschen werden und Leuchtreklamen bleiben von 23 Uhr bis 5 Uhr verboten. In einem zweiten Schritt können die Öffnungszeiten von Wellness-Anlagen reduziert und Leuchtreklamen ganz verboten werden. In einem dritten Schritt würden die Ladenöffnungszeiten reduziert und die Schneekanonen für die Skigebiete verboten.

3

Kontingentierung

In einem nächsten Schritt darf der Bundesrat den Stromverbrauch kontingentieren. Davon betroffen wären Sport- und Kulturveranstaltungen mit grossem Stromverbrauch, sowie die Schneesportanlagen. Die Wellness-Anlagen bleiben dann ganz zu.

4

Netzabschaltung

Als letztes Mittel kann der Bundesrat für einige Stunden das Netz abschalten. (bro/SDA)

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