Schon ab 11. Mai
Mit diesen Tischregeln dürfen Beizen öffnen

Der Bundesrat hat entschieden: Die Beizen dürfen ab dem 11. Mai wieder öffnen. In einem ersten Lockerungsschritt sind an einem Tisch maximal vier Personen oder Eltern mit Kindern erlaubt.
Publiziert: 29.04.2020 um 14:56 Uhr
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Aktualisiert: 29.04.2020 um 21:47 Uhr
Mit diesen Tischregeln dürfen Beizen öffnen
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Schon ab 11. Mai:Mit diesen Tischregeln dürfen Beizen öffnen
Daniel Ballmer

Die Beizer in der Schweiz können aufatmen. Schon bald ist ein kühles Bier in der Gartenbeiz wieder möglich. Der Bundesrat ist nochmals über die Bücher gegangen. Die Gastrobetriebe dürfen nun doch schon früher wieder öffnen als ursprünglich geplant – nämlich bereits ab dem 11. Mai.

«Die Verbreitung des Coronavirus hat sich weiter verlangsamt», begründet der Bundesrat. Die Massnahmen zu seiner Bekämpfung würden von der Bevölkerung umgesetzt und zeigten Wirkung. Deshalb hat die Landesregierung entschieden, weitere Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus zu lockern.

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Am 11. Mai ist es soweit: Die Restaurants dürfen schrittweise wieder öffnen.
Foto: Keystone

Maximal vier Personen an einem Tisch

Davon profitiert neben Läden, Märkten oder Museen auch die Gastrobranche. Sie muss aber weiter geltende Schutzkonzepte einhalten. Das Abstandhalten und die Hygienemassnahmen gelten nach wie vor.

In einem ersten Lockerungsschritt seien an einem Tisch maximal vier Personen oder Eltern mit Kindern erlaubt, erklärt der Bundesrat. Alle Gäste müssten sitzen und zwischen den Gästegruppen seien zwei Meter Abstand oder trennende Elemente nötig.

«Wir haben uns das genau angeschaut», sagte Alain Berset (48) am Mittwoch vor den Medien in Bern. Viele der rund 20'000 Gastrobetriebe in der Schweiz würden vor existenziellen Problemen stehen. Diesen kommt der Bundesrat nun entgegen – unter Vorbehalt der klaren Vorgaben.

Regeln müssen weiter eingehalten werden

Über die weiteren Schritte entscheidet der Bundesrat am 27. Mai. Die etappierte Öffnung wird von Schutzkonzepten begleitet und wurde mit Branchenvertreter besprochen. Und der Bundesrat macht klar: Letztlich hängt der weitere Verlauf der Epidemie entscheidend davon ab, wie gut die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

Mit diesen Lockerungen setze der Bundesrat auf einen Mittelweg, erläuterte Bundespräsidentin Simonetta Sommarug (59): «Wir gehen weder leichtsinnig, noch übervorsichtig vor, sondern realistisch.» Die Schweiz habe viel erreicht. «Das wollen wir nicht gefährden.»

Kantone zeigen sich kritisch

Der Bundesrat will die Auswirkungen der Lockerungen auf die Entwicklung der Epidemie denn auch genau beobachten. Die Lockerungsschritte werden mit Schutzkonzepten begleitet. Alle Betriebe und Einrichtungen müssen ein Schutzkonzept haben, das sich entweder auf ein Branchenkonzept oder auf die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) abstützt.

Die weitergehenden Corona-Lockerungen kommen nicht bei allen gut an. Die kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) befürchten, dass der Bundesrat damit zu sehr vorprescht. So drohe der Schweiz eine zweite Infektionswelle, warnt GDK-Präsidentin Heidi Hanselmann (59) gegenüber BLICK.

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