Der Bundesrat schafft ein neues Register zur Organspende. Darin soll man festhalten können, ob man einer Organspende zustimmt oder diese ablehnt.
Um Personen im Register zweifelsfrei identifizieren zu können, soll die E-ID zum Einsatz kommen, hat die Landesregierung am Mittwoch entschieden. Die elektronische Identität werde voraussichtlich ab 2026 zur Verfügung stehen.
Umsetzung der Organspende-Initiative
Der Bundesrat schickt diesen Vorschlag nun in die Vernehmlassung. Er setzt damit die Organspende-Initiative um, die die Stimmbevölkerung 2022 angenommen hat. Sie sieht vor, dass in der Schweiz die Widerspruchslösung eingeführt wird, also künftig grundsätzlich alle Personen als Organspenderinnen und Organspender gelten, sofern sie nicht zu Lebzeiten Widerspruch eingelegt haben.
Das heisst aber nicht, dass man automatisch zum Organspender wird. Hat jemand seinen Willen nicht im Register eintragen lassen, werden Angehörige kontaktiert. Sie können eine Organspende verhindern, wenn sie wissen oder annehmen, dass die Person dies nicht gewollt hätte. Gibt es keine Verwandte und ist nichts schriftlich festgehalten, werden ebenfalls keine Organe entnommen.
Auch ein Kärtli im Portemonnaie ist möglich
Wann genau die neue Regelung umgesetzt wird, hängt gemäss Mitteilung nun davon ab, wann die E-ID eingeführt wird.
Der Bundesrat betont, dass es auch in Zukunft möglich bleibe, seinen Willen zur Organspende anders als durch einen Eintrag ins Register zu äussern – etwa mit einer Organspende-Karte im Portemonnaie. (SDA/lha)