Henri Steiner (78) aus Rüti ZH freut sich: Der Bundesrat ermöglicht es, dass Ärzte ihren Patienten Cannabis verschreiben dürfen. «Ein erster Schritt ist nun getan», lobt Steiner die Landesregierung. Bei ihm wurde vor anderthalb Jahren ein bösartiger Prostata-Tumor festgestellt.
Im BLICK forderte der Zürcher Anfang April, Krebskranken den Zugang zu Cannabis-Medikamenten zu erleichtern. Nun ist es bald so weit. «Endlich bekomme ich etwas gegen meine Schmerzen. Ich bin einfach nur happy, weil ich davon überzeugt bin, dass mir die Cannabis-Medikamente helfen werden», so Steiner. Er hofft darauf, schon bald Cannabis-Medikamente in Apotheken kaufen zu können.
Schon heute 3000 Bewilligungen
So wie Steiner geht es mehreren Tausend Kranken in der Schweiz. Viele von ihnen, die ebenfalls an Krebs oder aber an Multipler Sklerose (MS) leiden, nehmen schon heute Cannabis ein. Damit sie dies legal tun können, muss das Bundesamt für Gesundheit (BAG) derzeit auf Gesuch hin eine Ausnahmebewilligung erteilen. 2018 stellte das BAG rund 3000 Bewilligungen aus. Die Zahlen steigen seit Jahren stetig.
Sogenanntes Medizinal-Cannabis für Kranke kann zum Beispiel gegen chronische Schmerzen eingesetzt werden, aber auch gegen Übelkeit und Appetitverlust während einer Chemotherapie, wie das BAG schreibt. Bei MS soll der Stoff helfen, die Spastik und Krämpfe zu reduzieren.
Um eine Bewilligung für die Anwendung von Cannabis mit einem THC-Gehalt von mehr als 1 Prozent zu bekommen, müssen Ärzte darlegen, dass die Lebensqualität der Kranken schwer beeinträchtigt ist und keine alternativen Therapien möglich sind.
Krankenkasse zahlt nicht
Laut dem Bundesrat sollen die behandelnden Ärzte das Medizinal-Cannabis selbst verschreiben können und keinen Antrag mehr stellen müssen.
Krankenkassen vergüten Behandlungen mit Medizinal-Cannabis jedoch nur in Einzelfällen. Dies zu ändern, ist nicht Gegenstand der Vorlage. Cannabis-Mittel können aber mehrere Hundert Franken im Monat kosten. Das kann dazu führen, dass sich Patienten Cannabis auf illegalen Wegen beschaffen.
Cannabis ist in der Schweiz erst seit 1951 verboten. (SDA/pt)