Die neue Regelung gilt ab Juni. Der Auslandpreisvergleich wird dabei doppelt so stark gewichtet wie der therapeutische Quervergleich. Bisher war das Verhältnis nicht geregelt. Beim therapeutischen Quervergleich wird ein Medikament mit anderen Produkten verglichen, die eine ähnliche Wirkung haben. Zweites Kriterium für die Festlegung des Medikamentenpreises in der Schweiz sind die Preise in ausgewählten Referenzländern.
Aus der Sicht der Pharmabranche hat der Preisvergleich mit dem Ausland im heutigen System einen zu hohen Stellenwert. Der therapeutische Quervergleich erfolgt nur, wenn das Medikament nicht im Ausland im Handel ist.
Gemäss den nun vom Bundesrat beschlossenen Verordnungsänderungen darf der Schweizer Preis den durchschnittlichen Auslandpreis um höchstens fünf Prozent überschreiten.
Wie in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehen, erweitert der Bundesrat zudem den Länderkorb: Neben Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Grossbritannien, Frankreich und Österreich fliessen neu auch die Preise in Belgien, Finnland und Schweden in den Preisvergleich ein.
Seit 2012 überprüft das Bundesamt für Gesundheit (BAG) jeweils im November einen Drittel aller kassenpflichtigen Medikamente und verordnet Preissenkungen. Diese Überprüfung wird weitergeführt. Allerdings fällt die diesjährige Runde wegen des Systemwechsels aus, die nächste Überprüfung ist erst für Anfang 2016 vorgesehen.
Die vom Bundesrat verordneten Senkungen haben zuletzt Wirkung gezeigt. Originalprodukte waren 2014 in der Schweiz kaum mehr teurer als im Ausland. Im Gegensatz zu den Nachahmer-Produkten: Generika kosteten im letzten Jahr immer noch 47 Prozent mehr als im Ausland.
Der Bundesrat will dieser Preistreiberei aber einen Riegel schieben. Für patentabgelaufene Arzneimittel will er einen Referenzpreissystem einführen. Künftig soll für einen bestimmten Wirkstoff ein maximaler Preis festgelegt werden. Das Gesundheitsdepartement von Alain Berset soll dem Bundesrat bis Ende Jahr einen Vorschlag vorlegen. (rsn/SDA)