Bundesrat hilft Verkehrssündern
Mehr Rechte für Autofahrer bei Ausweisentzug

Die Verfahren rund um den Entzug von Führerausweisen sollen beschleunigt werden und die Betroffenen mehr Rechte erhalten. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Revision der entsprechenden Verordnung bis 11. August in die Vernehmlassung geschickt.
Publiziert: 21.04.2021 um 10:52 Uhr
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Aktualisiert: 21.04.2021 um 11:23 Uhr
Beamte der Polizei Basel-Landschaft begutachten bei einer Kontrolle Fahrzeugpapiere und den Führerausweis. (Archivbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Mehr Rechte für Auto-Sünder! Das Verfahren rund um den Führerausweisentzug soll beschleunigt werden – jedenfalls wenn es nach dem Bundesrat geht. Neu muss die Polizei den abgenommenen Ausweis innert dreier Arbeitstage an die kantonale Entzugsbehörde übermitteln, wie aus dem Bericht der Regierung zur Vernehmlassungsvorlage hervorgeht.

Die Behörde müsste dann innerhalb von zehn Tagen entscheiden. Andernfalls erhält der Betroffene den Ausweis zumindest vorübergehend wieder zurück. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Analyse einer Blutprobe noch aussteht.

Berufsfahrer werden noch stärker verschont

Weiter sollen Berufsfahrer bei einem Ausweisentzug Fahrten zur Berufsausübung unter Umständen weiter machen dürfen. Damit soll das Risiko eines Jobverlusts sinken. Der Bundesrat will letztlich, dass alle Betroffenen eine vergleichbare Auswirkung eines Führerausweisentzugs verspüren.

Die geplanten Änderungen gehen auf Forderungen aus dem Parlament zurück. National- und Ständerat hatten diese 2018 überwiesen. Betroffene sollen mit den neuen Regeln mehr Rechtssicherheit erhalten. Für die Umsetzung will der Bundesrat die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und die Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV) anpassen. (SDA)

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