Bei den Massnahmen handelt es sich um Präzisierungen, um die Verbote betreffend russische Diamanten zu harmonisieren. Eine wirkungsvolle Umsetzung der Sanktionen gegen Russland und die internationale Abstimmung sei von grosser Bedeutung, schrieb der Bundesrat zum Entscheid vom Mittwoch.
Verlängert hat er zudem die Fristen für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen im Hinblick auf den Abzug von Investitionen aus Russland. Er will damit sicherstellen, dass Schweizer Unternehmen ihre Geschäftstätigkeiten rechtmässig einstellen können.
Bundesrat prüft bald weitere Massnahmen
Weitere Massnahmen aus dem 14. Sanktionspaket der EU werden derzeit im Detail geprüft. Der Bundesrat werde sich bald mit ihnen befassen.
Unter anderem sind es Massnahmen gegen Geschäfte mit Flüssigerdgas (LNG) und Vorgaben, die eine Umgehung von Sanktionen erschweren sollen. So soll Russlands Rüstungsindustrie daran gehindert werden, westliche Technologie für die Waffenherstellung zu nutzen.
Bereits am 9. Juli hat der Bundesrat weitere 69 natürliche Personen und 47 Organisationen auf die Sanktionsliste gesetzt.