Die Frage bereitete dem Bundesrat seit Monaten Kopfzerbrechen: Was bloss mit den Schweizerinnen und Schweizern tun, die sich in Syrien der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anschlossen und von den Kurden gefangen genommen wurden? Der Bund geht davon aus, dass sich rund 20 Dschihad-Reisende mit Schweizer Pass im Kriegsgebiet aufhalten. Unter den Festgehaltenen befinden sich auch Kinder.
Nun hat sich die Regierung entschieden. Man verweigere den Dschihad-Reisenden die Einreise nicht. Man werde aber auch keine aktive Rückführung durchführen, teilt das Eidgenössische Justizdepartement heute mit. Nur bei Minderjährigen könne dies geprüft werden.
Oberstes Ziel: Schutz der Bevölkerung
Das höchste Ziel sei die Sicherheit der Schweiz und der Schutz der Bevölkerung, so die Begründung des Bundesrats. Das gehe den Interessen von Individuen vor. Man treffe alle «zur Verfügung stehenden operativen Massnahmen», um eine unkontrollierte Einreise in die Schweiz zu verhindern. Dazu gehört beispielsweise die Ausschreibung im Schengener Informationssystem oder der Informationsaustausch mit ausländischen Behörden.
Die Rückführung von Kindern ist nur möglich, wenn sorgeberechtigte Eltern und die zuständigen Behörden ihr Einverständnis dazu geben.
Ihnen soll in Syrien der Prozess gemacht werden
Der Bundesrat hat zudem das Ziel festgelegt, dass Dschihad-Reisende mit Schweizer Pass für ihre Taten büssen müssen. Allerdings soll die Strafverfolgung nicht in der Schweiz, sondern nach internationalen Standards in Syrien erfolgen. Eine allfällige Schaffung eines Sondertribunals unterstützt der Bund gegebenenfalls.
Ist das nicht möglich, werde man gegen die Betroffenen ein Strafverfahren eröffnen, sobald sie wieder in der Schweiz sind oder in einem Staat, der mit der Schweiz kooperiert.
Die Frage nach dem Umgang mit Dschihad-Reisenden stellt sich, seit klar ist, dass die USA aus Syrien abziehen werden. Sie hat zudem an Brisanz gewonnen, nachdem vor Kurzem US-Präsident Donald Trump gedroht hatte, von Kurden gefangen genommene ausländische Kämpfer freizulassen, wenn sie die jeweiligen Herkunftsstaaten nicht zurücknehmen. (lha)