Bundesrat legt die Eckwerte fest
In diesen Branchen gilt der «Inländervorrang light»

Der Bundesrat hat heute Eckwerte für die Steuerung der Zuwanderung festgelegt. Der Inländervorrang gilt ab 5 Prozent Arbeitslosigkeit in der entsprechenden Branche. Aus den Regionen hagelts nun Kritik.
Publiziert: 16.06.2017 um 14:44 Uhr
|
Aktualisiert: 12.09.2018 um 13:53 Uhr

Damit konkretisiert er den Arbeitslosenvorrang, den das Parlament im letzten Dezember beschlossen hat: In Branchen und Regionen mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit müssen Arbeitgeber offene Stellen den Arbeitsämtern melden.

Damit würden nach Angaben des Bundesrats rund 3 von 10 Neubesetzungen der Meldepflicht unterstehen. Nach seiner Schätzung würden derzeit rund 187'000 Stellensuchende davon profitieren. Der Bundesrat kann den Schwellenwert jährlich neu festlegen.

Bei den Arbeitsvermittlungsbehörden würden die ausgeschriebenen Stellen fünf Tage lang ausschliesslich gemeldeten Stellensuchenden zur Verfügung stehen. Der Bundesrat will die Vernehmlassung zu diesen Vorschlägen in den kommenden Wochen eröffnen. Die Verordnung soll Anfang 2018 verabschiedet werden.

BLICK hat überprüft, welche Branchen die neue Regelung betreffen würde (Zahlen April 2017)

  • Gesamtsarbeitlosigkeit: 3,3 Prozent
  • Gastgewerbe/Hauswirtschaft: 8,1 Prozent
  • Baugewerbe: 6,2 Prozent
  • Handel & Verkauf: 5,4 Prozent
  • Maschinen: 5,2  Prozent

Infovorsprung für Arbeitslose

Die Angaben über die gemeldeten Stellen sind während einer bestimmten Zeit ausschliesslich gemeldeten Arbeitslosen zugänglich. Der Bundesrat will diese Zeitspanne auf fünf Tage festlegen.

Kurze Arbeitseinsätze sind von der Stellenmeldepflicht ausgenommen. Dafür stellt der Bundesrat zwei Varianten zur Diskussion: Ausnehmen will er Einsätze von 14 Tagen oder von einem Monat. Der Bundesrat zieht die kürzere Dauer vor, wie er festhält.

«Dieser Ansatz ist klar ungenügend»

Regionale Besonderheiten würden vernachlässigt: CVP-Nationalrat Romano.
Foto: Keystone

Politiker reagieren enttäuscht auf die bundesrätliche Entscheidung. «Dieser Ansatz ist klar ungenügend», sagt etwa der Tessiner CVP-Nationalrat Marco Romano. Denn es gebe keinen gesamtschweizerischen Arbeitsmarkt. «Mit gesamtschweizerischen Ansätzen kann man den regionalen Besonderheiten nicht entsprechen.»

Zudem sei das Gesetz gemacht worden, um etwas zu bewirken. «Bleibt die Verordnung so, würde es zu einem Scheingesetz», kritisiert Romano. Für ihn zeigt die bundesrätliche Entscheidung, dass der Ansatz der CVP die bessere Antwort auf die Probleme gewesen wäre.

Die Christdemokraten hatten unter anderem einen kantonalen Ansatz bei der Umsetzung der Massen-Einwanderungs-Initiative vorgeschlagen. Demnach hätte jeder Kanton, der auf seinem Gebiet mit Problemen mit der Zuwanderung konfrontiert ist, vom Bundesrat verlangen kann, dass eine Meldepflicht eingeführt wird.

«EU-Bürger gelten als Inländer»: Für SVP-Rutz ist die gesamte Übung falsch.
Foto: Keystone

Das vom Parlament beschlossene Gesetz sieht die Meldepflicht nicht nur für Berufsgruppen und Tätigkeitsbereiche, sondern auch für Wirtschaftsregionen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit vor. Dazu äussert sich der Bundesrat in seiner Mitteilung nicht. Nach übereinstimmenden Informationen aus den involvierten Departementen ist aber vorgesehen, dass besonders betroffene Kantone beim Bundesrat die Einführung einer Stellenmeldepflicht beantragen können.

«Bürokratischer Leerlauf»

Auch bei der SVP ist man nicht zufrieden. «Das zeigt, dass die ganze Übung ein bürokratischer Leerlauf ist», sagt der Zürcher Nationalrat Gregor Rutz.

Zumal damit auch weiterhin zu viele Leute ins Land kommen könnten. Der Fehler liege bei der Personenfreizügigkeit, weil dadurch EU-Bürger als Inländer gelten. «Ohne Anpassungen bei der Personenfreizügigkeit werden wir die Zuwanderung nie steuern können», so Rutz. (SDA/bö/uro/fak)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?