Schon letzte Woche, also noch vor der Abstimmung über die SVP-Durchsetzungsinitiative, hatte der Bundesrat angekündigt, in seiner heutigen Sitzung über die Inkraftsetzung des neuen Ausschaffungs-Gesetzes entscheiden – dies sollte die SVP-Intiative an der Urne scheitern.
Ein genaues Datum nannte er damals nicht. In einer früheren Antwort auf einen Vorstoss von CVP-Nationalrat Yannick Buttet (VS) hatte er aber den 1. Juni 2016 oder den 1. Januar 2017 zur Debatte gestellt. Rund die Hälfte Kantone monierte demnach genügend Zeit für die Umsetzungsvorbereitung.
Mit dem 1. Oktober 2016 hat sich die Regierung nun für einen Kompromiss entschieden. Offensichtlich will er dem Stimmvolk zeigen, dass er rasch handeln will. Gleichzeitig will er die Kantone, die eigentlich mehr Zeit für die Umsetzung brauchen, nicht ganz so stark vor den Kopf stossen.
«Die Bevölkerung erwartet eine rasche Umsetzung der Ausschaffungsinitiative», teilte der Bundesrat denn auch heute mit. Bezüglich des Zeitbedarfs der Kantone sei zu beachten, dass die neuen Gesetzesbestimmungen über die Landesverweisung aufgrund des Rückwirkungsverbots nur bei Straftaten gälten, die nach dem Inkrafttreten am 1. Oktober 2016 begangen würden.
Die neuen Bestimmungen bringen strengere Regelungen bei der Ausschaffung straffälliger Ausländerinnen und Ausländer. Dank einer Härtefallklausel können die Gerichte aber besonderen Situationen beispielsweise von Secondos Rechnung tragen.
Das Parlament hatte vor einem Jahr die Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes zur Umsetzung der 2010 von Volk und Ständen angenommenen Initiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» verabschiedet; die Referendumsfrist lief am 9. Juli 2015 unbenutzt ab.
FDP-Präsident Philipp Müller bezeichnet die Umsetzung der Ausschaffungs-Initaitive, die das Parlament geschaffen hatte, im Abstimmungskampf mehrfach als «pfefferscharf». Mit dem heutigen Entscheid ist klar: Ab dem 1. Oktober gilt das «pfefferscharfe» Gesetz in der Schweiz. (eis/SDA)