Bundesrätin Doris Leuthard verärgert die Senioren
Freie Fahrt bis 75 lässt auf sich warten

Statt mit 70 sollen Senioren-Autofahrer künftig erst mit 75 zur verkehrsmedizinischen Zwangs-Untersuchung. Doch die Umsetzung der höheren Alterslimite lässt auf sich warten. Das treibt SVP-Nationalrat Maximilian Reimann auf die Palme.
Publiziert: 12.03.2018 um 19:08 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 05:25 Uhr
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SVP-Nationalrat Maximilian Reimann (AG) ärgert sich, dass die höhere Alterslimite für die Senioren-Fahrtüchtigkeitsprüfung nicht rascher umgesetzt wird.
Foto: KEYSTONE

Geht es um die Rechte der Senioren-Autofahrer, beweist sich SVP-Nationalrat Maximilian Reimann (75, AG) als hartnäckig und unnachgiebig. 

Seit Jahren engagiert er sich für eine höhere Alterslimite bei der obligatorischen verkehrsmedizinischen Untersuchung. Letztes Jahr zahlte sich seine Hartnäckigkeit aus: Das Parlament erhöhte die Limite für den Senioren-Check von 70 auf 75.

Inkraftsetzung erst 2019

Die Referendumsfrist gegen die Neuregelung ist mittlerweile ungenutzt abgelaufen. Die höhere Alterslimite könnte also rasch umgesetzt werden. Nur, die Anpassung soll erst per 2019 erfolgen, wie die «Basler Zeitung» heute berichtet.

Dass Verkehrsministerin Doris Leuthard (54) nicht schneller vorwärtsmacht, bringt Senioren-Lobbyist Reimann auf die Palme. Denn: Obwohl die Alterslimite in absehbarer Zeit auf 75 Jahre steigt, müssen viele 70-Jährige dieses Jahr trotzdem noch zum Check. Und auch die 72- und 74-Jährigen, da das Aufgebot alle zwei Jahre erfolgt.

Das sei eine «Schweinerei», wettert Reimann in der «BaZ. Leuthard gehe es nur darum, die Leute unbedingt ein weiteres Jahr zu «gängeln».

Die CVP-Magistratin begründet die lange Übergangsfrist mit Umsetzungsarbeiten auf Bundes- und Kantonsebene. Vor allem die Anpassung der Informatiksysteme bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern brauche Zeit.

Reimann: «Wiehernder Amtsschimmel»

Reimann hingegen findet, dass eine Inkraftsetzung per 1. Juli 2018 durchaus machbar wäre – wenn man nur wollte. «Der Bundesrat redet von Digitalisierung der Verwaltung, aber für eine einfache Anpassung beim Aufgebot zur Kontrolluntersuchung braucht er ein Jahr», ärgert sich Reimann.

Dabei hätte Leuthard mit einer «Geste» gegenüber den Betroffenen punkten können. «Aber offenbar hört sie lieber auf den wiehernden Amtsschimmel als auf die Entscheide des Parlamentes und die einfachen, davon betroffenen Bürger.»

Kommt hinzu, dass es in andern Ländern keine altersabhängigen Zwangsuntersuchungen gibt. Reimann verweist dabei etwa auf Deutschland, Österreich, Frankreich oder die Niederlande. «Aber bei uns scheint es nicht ohne zu gehen, und schon gar nicht ohne eine überperfekte, möglichst aufwendige Bürokratie.» (rus)

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