Bundesgerichts-Entscheid
Bern muss bei Grimsel-Staumauer über die Bücher

Der jahrelange Streit um die Erhöhung der Grimsel-Staumauer geht in eine erneute Runde. Zwei Naturschutzorganisationen hatten mit einer Beschwerde vor Bundesgericht Erfolg. Der Berner Regierungsrat muss nun erneut über die Bücher.
Publiziert: 26.11.2020 um 12:37 Uhr
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Aktualisiert: 26.11.2020 um 15:04 Uhr
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Die Kraftwerke Oberhasli planen, die Staumauern am Grimselsee zu erhöhen.
Foto: Keystone

Für die Erhöhung der Mauern des Grimsel-Stausees braucht es eine vorgängige Eintragung im kantonalen Richtplan. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde von zwei Naturschutzorganisationen gutgeheissen. Das Projekt geht zur neuen Beurteilung zurück an den Berner Regierungsrat.

Die Regierung muss nun verschiedene offene Punkte im Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung der beiden Staumauern Spitallamm und Seeuferegg klären. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor. Das Gesuch für den Ausbau und die entsprechende Ergänzung der Konzession haben die Kraftwerke Oberhasli AG gestellt.

Grundlage im Richtplan fehlt

Das Bundesgericht hält in seinem Urteil fest, angesichts der Bedeutung der Erhöhung der Staumauer und damit der Vergrösserung des Stausees, bedürfe es einer Grundlage im kantonalen Richtplan. Auf dieser Planungsebene müssten die Interessen an einer Kapazitätserhöhung und jene des Natur- und Landschaftsschutzes gegeneinander abgewogen werden.

Eine solche vollständige Auseinandersetzung habe bisher nicht stattgefunden. Es könne zwar davon ausgegangen werden, dass die Staumauer-Erhöhung ein nationales Interesse darstelle, wie es im Energiegesetz formuliert sei.

Dieses Interesse allein vermag gemäss Bundesgericht zwar einen Eingriff in das sogenannte Objekt «Berner Hochalpen und Aletsch-Bietschhorn-Gebiet» zu rechtfertigen. Das Gebiet ist im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung aufgeführt.

Allerdings sei bei der Interessenabwägung bisher nicht berücksichtigt worden, das es sich beim Gletschervorfeld des Unteraargletschers wahrscheinlich um eine Aue von nationaler Bedeutung handle. Zudem müsse der Ausbau des Kraftwerks Trift in die Überlegungen einbezogen werden. Dieses wird dem Ausbau der Grimsel-Staumauern aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen vorgezogen.

Fristen nicht festgehalten

Auf der Ebene des Richtplans seien die Projekte Trift und Grimsel auf ihre Auswirkungen auf Raum und Umwelt im gleichen Gebiet hin zu untersuchen und aufeinander abzustimmen. In der Folge müsse entschieden werden, ob ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Realisierung beider Projekte bestehe oder nur an einem oder keinem.

Bezüglich der Realisierung des Ausbaus der Grimsel-Staumauern und deren Betriebes sind laut Bundesgericht bisher auch keine Fristen festgehalten worden. Das Gesetz schreibe solche jedoch vor. Sollten sie zum derzeitigen Standpunkt nicht definiert werden können, sei die Vergabe einer Konzession ausgeschlossen.

Die Kraftwerke Oberhasli planen, die Staumauern am Grimselsee zu erhöhen. Der Seespiegel würde in der Folge um 23 Meter steigen und das Speichervolumen um 75 Millionen Kubikmeter auf neu 170 Millionen Kubikmeter vergrössert. Damit würde eine Speicherung von zusätzlichen 240 GWh Energie möglich.

Das Bundesgericht hat sich schon mehrmals mit dem Projekt auseinandersetzen müssen, weil sich Naturschutz sowie Landschaftsschutz und der Ausbau erneuerbarer Energien in die Quere kommen.

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