Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Anwohnerinnen und Anwohnern des Atomkraftwerks Beznau gegen dessen Weiterbetrieb wegen mangelnder Erdbebensicherheit teilweise gutgeheissen.
Gemäss Urteil hat die Atomaufsicht Ensi ihre Aufgabe zur Gewährleistung der nuklearen Sicherheit «ungenügend wahrgenommen». Das Ensi unterliess es nämlich, einen Sicherheitsnachweis für eine Störfallkategorie zu verlangen.
Zwar wurde der geforderte Nachweis für einen Störfall der Kategorie 3, bei dem der Grenzwert bei 100 Millisievert liegt, korrekt abgeliefert. Allerdings hätte auch für den weniger schlimmen Störfall der Kategorie 2 ein Nachweis erbracht werden müssen, dass der dafür festgeschriebene Grenzwert von 1 Milisievert eingehalten würde.
Beznau muss Sicherheitsnachweis bringen
Die Schweizerische Energiestiftung (SES) ist der Meinung, dass das AKW Beznau diesen Nachweis kaum hätte erbringen können – und daher schon 2012 ausser Betrieb genommen werden müssen.
«Durch die Verletzung seiner Aufsichtspflicht hat das Ensi der Axpo den jahrelangen Weiterbetrieb des AKW Beznau ermöglicht, statt es unverzüglich ausser Betrieb zu nehmen, so Nils Epprecht, Geschäftsleiter der SES.
Anders sieht es das Bundesgericht: Es habe kein Grund für die sofortige Ausserbetriebnahme bestanden. Allerdings: Das Bundesgericht weist das Ensi an, einen relevanten Sicherheitsnachweis vom AKW zu verlangen.
Rüge an Atomaufsicht
Die Anwohner erhalten vom Bundesgericht nicht vollumfänglich recht. Aber: Das Gericht rügt das selektive Vorgehen des Ensi. Dieses habe «seine ihm gesetzlich übertragene Aufgabe … ungenügend wahrgenommen».
Für Greenpeace, die SES und den Trinationalen Atomschutzverband (Tras), welche die Beschwerde unterstützten, ist klar, dass das Urteil Konsequenzen haben muss. Sie fordern die Politik auf, dafür zu sorgen, dass die Aufsicht den ältesten AKW-Park der Welt konsequent beaufsichtigt und der dafür notwendige Kulturwandel eingeleitet wird.
«Die Unfälle von Tschernobyl und Fukushima haben die fatalen Folgen eines Versagens der Atomaufsicht aufgezeigt. Dieses Urteil belegt das Versagen des Ensi, geltendes Recht durchzusetzen», so alt Nationalrat Rudolf Rechsteiner (62), Vizepräsident der Tras. (sf/SDA)