Nicht widerrechtlich
Bundesgericht schmettert Corona-Klage ab

Die vom Bundesrat während der Corona-Pandemie erlassenen Massnahmen sind gemäss einem Urteil des Bundesgerichts nicht widerrechtlich gewesen. Damit fehlt es an der gesetzlichen Grundlage für den von über 10'000 Personen beantragten Schadenersatz.
Publiziert: 29.08.2024 um 11:16 Uhr
|
Aktualisiert: 29.08.2024 um 13:37 Uhr
Foto: JEAN-CHRISTOPHE BOTT
sda-logo_g.jpeg
SDASchweizerische Depeschenagentur

Wie bei Staatshaftungsklagen gegen die Eidgenossenschaft vorgesehen, konnten am Donnerstag der Anwalt der Kläger und die Vertretung des Bundes ihre Plädoyers halten. In einem ersten Verfahrensschritt ging es darum zu beurteilen, ob die Handlungen des Bundesrates und der Behörden widerrechtlich waren oder nicht. Mit dem Entscheid des Bundesgerichts ist das Verfahren abgeschlossen. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.

Der Bundesrat hatte das Schadenersatzbegehren von einem symbolischen Franken pro Kläger im April 2022 abgewiesen. Daraufhin gelangten die Kläger ans Bundesgericht. Sie haben auch beantragt, das Bundesgericht solle feststellen, dass die Massnahmen rechtswidrig gewesen seien.

Kläger rechnete mit Urteil

Franz Stadelmann, Initiator der Klage, hat mit diesem Urteil gerechnet. Es passe ins Bild: «Wo die Politik über der Wahrheitsfindung und damit dem Recht steht, ist die Grenze der Demokratie hin zur Diktatur längst überschritten.»

In seinem Plädoyer hielt sich der Vertreter des Bundes kurz und verwies auf die bereits eingereichten Akten in diesem Verfahren. Er erklärte unter anderem, dass die Massnahmen als Bündel zu betrachten seien und der Bundesrat immer nach besten Wissen und Gewissen gehandelt habe.

Impfung hätte nicht vor Ansteckung geschützt

Der Anwalt der Kläger hielt in seinen Ausführungen fest, es sei nicht erwiesen, dass Sars-CoV-2 ein übertragbarer Krankheitserreger sei. Ausserdem habe der Bundesrat nicht bewiesen, dass eine schwere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit bestanden habe, womit die Anwendung des Epidemiengesetzes nicht zulässig gewesen sei.

Im Zusammenhang mit der Zertifikatspflicht sagte der Anwalt, dass eine Impfung weder vor Ansteckung, noch vor einer Weitergabe des Virus geschützt habe. Es habe eine Diskriminierung der Ungeimpften stattgefunden und Geimpfte seien getäuscht worden.

Fehler gefunden? Jetzt melden

Was sagst du dazu?