Eine Apothekerin informiert eine Kundin über die Pille danach. (Symbolbild, gestellte Szene)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER
SDASchweizerische Depeschenagentur
Diese hatte die Zuteilung ihrer beiden Präparate in eine Arzneimittelkategorie gefordert, die eine Abgabe nach einem Fachgespräch in Drogerien erlaubt hätte. Über die abgewiesenen Beschwerden informierte das Bundesgericht am Mittwoch.
Es kam zum Schluss, dass das Fachgespräch mit einer Medizinalperson zum Schutz der Anwenderin weiterhin notwendig sei. Dieses Gespräch diene einerseits der Abklärung, ob ein Präparat und falls ja, welches für die jeweilige Anwenderin geeignet sei. Bei Vorerkrankungen und der Einnahme von anderen Medikamenten sei dies nicht immer Fall.
Andererseits dient das Gespräch dazu, über unerwünschte Wirkungen und deren Umgang aufzuklären, damit die Präparate die Verhinderung einer Schwangerschaft erzielen.