Bundesgericht entscheidet
Kommt es zum 2. Urnengang fürs Frauen-Rentenalter?

Das Bundesgericht entscheidet am 12. Dezember über einen möglichen neuen Urnengang zum erhöhten Frauen-Rentenalter. Das Stimmvolk hatte diesem am 25. September 2022 zugestimmt. Beschwerdeführer machen geltend, das sei aufgrund falscher Zahlen erfolgt.
Publiziert: 08.11.2024 um 15:28 Uhr
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Aktualisiert: 09.11.2024 um 13:19 Uhr
Das Bundesgericht in Lausanne entscheidet am 12. Dezember über die Abstimmungsbeschwerden gegen die Erhöhung des AHV-Rentenalters für Frauen. (Archivbild)
Foto: LAURENT GILLIERON
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Damit habe die Stimmbevölkerung nicht in Kenntnis der Sachlage entschieden, heisst es in den Beschwerden der Grünen, der SP Frauen und eines Anwalts. Sie verlangen die Streichung des knappen Resultats von 50,5 Prozent Zustimmung zur Vorlage AHV 21 mit dem von 64 auf 65 Jahre erhöhten Frauen-Rentenalter und eine Wiederholung des Urnengangs.

Die allzu pessimistisch wiedergegebenen Zahlen hätten die Frauen ein Jahr Rente gekostet. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hatte im August zugegeben, die Finanzperspektiven der AHV falsch berechnet zu haben.

Das führte zu einer unzutreffend hohen Prognose der AHV-Ausgaben und fand sich auch in den Abstimmungsunterlagen. Nach aktuellem Wissensstand liegen die Ausgaben 2033 um 2,5 Milliarden Franken tiefer als angegeben.

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