Die Basler Staatsanwaltschaft muss das DNA-Profil und die Fingerabdrücke eines Klima-Aktivisten löschen. Das hat das Bundesgericht angeordnet. Der Aktivist hatte 2019 an der Blockade eines UBS-Gebäudes am Basler Aeschenplatz teilgenommen.
Auch die Fingerabdrücke von zwei weiteren Teilnehmern der Klima-Aktionstage im Juli 2019 müssen gelöscht werden. Die von der Staatsanwaltschaft ergriffenen Massnahmen seien angesichts der gesamten Umständen unverhältnismässig, haben die Lausanner Richter entschieden.
Wände beschmiert und Eingänge blockiert
Die Staatsanwaltschaft führt gegen die drei Personen eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts auf Nötigung, Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diensterschwerung.
Teilnehmer der Blockade-Aktion sollen Parolen an Hauswände geschmiert, die Eingänge blockiert und Aufforderungen der Polizei nicht befolgt haben. Laut Urteil des Bundesgerichts wurden keine DNA-Proben oder Fingerabdrücke sichergestellt.
Speicherung sei unverhältnismässig
Für frühere oder zukünftige Straftaten einer gewissen Schwere fehlten jedoch konkrete Anhaltspunkte. Die Speicherung der Fingerabdrücke beziehungsweise des DNA-Profils bei den drei Personen ist gemäss Bundesgericht deshalb unverhältnismässig.
Das Gericht führt zudem aus, dass die Aktion friedlich verlaufen sei und unter dem Schutz des Grundrechts der Meinungs- und Versammlungsfreiheit stehe. Sie unterscheide sich erheblich von Demonstrationen mit gewalttätigen Ausschreitungen. Eine systematische Erfassung politisch aktiver Personen könne ausserdem einen Abschreckungseffekt haben. (SDA)