Gleich in zwei Fällen hat das Bundesgericht Entscheide des St. Galler Migrationsamts geschützt, das die Aufenthaltsbewilligungen von Ausländern entzogen hatte. In einem Fall traf die Sanktion einen Bosnier, der 25 Jahre in der Schweiz lebte, dabei aber mehrfach Straftaten verübt hatte, wie das «St. Galler Tagblatt» schreibt.
Weil die Aufenthaltsbewilligung seiner Frau an seine geknüpft war, hoben die Behörden in St. Gallen auch ihren Status auf, obschon sie sich nichts zuschulden kommen liess. Auch dieser Schritt stützte das Bundesgericht.
Der Mann, der seit 1990 in der Schweiz lebte, stand öfters mit dem Strafgesetzbuch im Konflikt und wurde auch mehrmals wegen geringfügiger Straftaten verurteilt. Im Februar 2012 kassierte er jedoch wegen Körperverletzung, Tätlichkeiten und wegen Vergewaltigung einer Freundin eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Eine solche Strafen reicht normalerweise aus, um jemandem die Aufenthaltsbewilligung dauerhaft zu widerrufen.
Die St. Galler Behörden handhaben den Entzug von Aufenthaltbewilligungen bei Leuten, die sich nicht an die Schweizer Rechtsordnung halten konsequent. Eine Praxis, welche die ehemalige Polizei- und Justizdirektorin Karin Keller-Sutter (FDP) eingeführt hatte. Die heutige St. Galler Ständerätin hatte immer dafür plädiert, dass die kantonalen Behörden ihren Spielraum in Zusammenhang mit Straftaten von Ausländern nutzen sollten.
Seine Koffer packen muss gemäss «St. Galler Tagblatt» auch ein Mann aus Bosnien und Herzegowina, der im Jahr 1988 in die Schweiz zu seiner damaligen, inzwischen von ihm geschiedenen Ehegattin eingereist war. Er hatte darauf hier eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Mehrmals wurde der heute 51-jährige Bosnier, der keiner geregelten Arbeit nachgeht und immer wieder durch das Sozialamt unterstützt werden musste, ermahnt, die Schulden zu sanieren und keine neuen Ausstände zu verursachen.
Im September 2012 verweigerte ihm dann das St. Galler Migrationsamt eine weitere Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Auch dieser Fall landete danach beim Bundesgericht. Zuvor hatten sowohl das Sicherheits- und Justizdepartement als auch das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen den Entscheid des Migrationsamts geschützt. Das Verwaltungsgericht hatte die Aufenthaltsbewilligung verweigert, weil der Bosnier trotz voller Arbeitsfähigkeit keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und wegen Sozialhilfebetrugs und wiederholt wegen Drohungen verurteilt wurde.
Das Bundesgericht hat den Entzug der Aufenthaltsbewilligung jetzt ebenfalls geschützt. Vergeblich führte der Bosnier seine familiären Beziehungen im Sinne von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) an: Von seiner Frau ist er jedoch seit Jahren geschieden, ein Konkubinat mit seiner Freundin war nicht hinreichend belegt, und seine Tochter ist längst erwachsen.
Damit bestehe kein Rechtsanspruch mehr auf eine weitere Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz, heisst es im Urteil aus Lausanne.