Bundesfinanzen
So soll das Bundespersonal beim Sparen mithelfen

Das Bundespersonal muss 100 Millionen Franken zum Sparpaket des Bundes beitragen – im Bereich Anstellungsbedingungen. Nun hat der Bundesrat konkreter gesagt, wie dies erreicht werden soll.
Publiziert: 19.02.2025 um 17:04 Uhr
Der Bundesrat will, dass das Bundespersonal beim Sparziel mithilft.
Foto: Keystone
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Der Bundesrat hat den Sparbeitrag des Bundespersonals zum Entlastungspaket konkretisiert. Ab 2026 will die Landesregierung den Personaletat um 70 Millionen Franken kürzen. Weitere Massnahmen folgen 2027, um das personalseitige Entlastungsziel von 100 Millionen Franken zu erreichen.

Den Sparbeitrag des Personals zum Entlastungspaket 27 legte der Bundesrat bereits im September fest. Dieser beläuft sich zwischen 2026 und 2028 auf 180 bis 200 Millionen Franken. Mindestens 100 Millionen müssen durch Entlastungen bei den Anstellungsbedingungen eingespart werden.

Weniger Geld für Lohnmassnahmen

Am Mittwoch legte der Bundesrat nun die konkreten Massnahmen bei den Anstellungsbedingungen fest, wie er mitteilte. Die Kürzung um 70 Millionen Franken im kommenden Jahr ist demnach mit den Personalverbänden ausgehandelt.

Die im Finanzplan vorgesehenen Mittel für Lohnmassnahmen 2026 halbieren sich von 1 auf 0,5 Prozent. Die aufgelaufene Teuerungsrestanz sinkt entsprechend von 1,5 auf 1 Prozent.

Die Leistungsprämien für die Verwaltung reduziert der Bundesrat in den nächsten drei Jahren. 2026 beträgt die Kürzung 10 Millionen und in den zwei folgenden Jahren je 5 Millionen Franken. Bereits im Dezember hatte das Parlament die Mittel für Lohnmassnahmen 2025 gekürzt, was im Entlastungspaket 27 angerechnet wurde.

Ab 2027 werden zusätzliche Kürzungen im Personaletat um 35 Millionen Franken nötig sein, wie der Bundesrat weiter schreibt. Diese Massnahmen will der Bundesrat mit den Personalverbänden im Frühling konkretisieren.

Seinen Angaben zufolge müssen die Kürzungen hauptsächlich bei den Treueprämien, der Ferienregelung und der beruflichen Vorsorge erfolgen. Einen Beschluss über diese Sparmassnahmen ab 2027 stellte der Bundesrat für Mitte Jahr in Aussicht.

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