Bundesanwaltschaft leitet Verfahren ein
Schweizer Unternehmen soll Russland-Sanktionen umgangen haben

Die Bundesstaatsanwaltschaft hat ein erstes Verfahren wegen Verstössen gegen die Russland-Sanktionen eröffnet. Betroffen ist ein namentlich nicht genannter Rohstoffkonzern, der die Sanktionen via ausländischer Tochterfirma umgangen hat.
Publiziert: 07.03.2024 um 16:56 Uhr
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Aktualisiert: 07.03.2024 um 17:24 Uhr
Ein Schweizer Rohstoffkonzern soll via Tochterfirma im Ausland die Russland-Sanktionen umgangen haben. (Archivbild)
Foto: Charlie Riedel

Es ist das erste Mal, dass die Bundesanwaltschaft (BA) bekanntgibt, ein Verfahren zu übernehmen, das Verstösse gegen die Russland-Sanktionen betrifft.

Einem Schweizer Unternehmen wird demnach vorgeworfen, Handelssanktionen gegen Russland via Tochterfirma im Ausland umgangen zu haben. Dazu, wie und in welchem Ausmass die Firma die Handelssanktionen verletzt haben soll, machte die Bundesanwaltschaft keine Angaben.

Zuvor ermittelte der Bund


Radio SRF gab an, den Namen der Firma zu kennen. Es handle sich um einen Rohstoffkonzern. Die Bundesanwaltschaft machte mit Verweis auf das laufende Verfahren keine Angaben darüber, um welches Unternehmen es geht.

Zuvor hatte bereits das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in diesem Fall ermittelt. Das Seco ersuchte die Bundesanwaltschaft in zwei Fällen um die Übernahme der Verfahren, wie es bei der BA hiess. Laut Embargogesetz ist eine solche Übernahme nur in besonders schweren Fällen möglich.

Die BA übernahm ihren Angaben zufolge eines der Verfahren. Die Übernahme des zweiten Verfahrens habe sie abgelehnt, da dieses die Anforderungen an einen Fall mit besonderer Bedeutung nicht erfüllte, teilte die Strafverfolgungsbehörde mit. Der Fall gehe nun zurück ans Seco, welches weiter ermittelt.

Preisobergrenze wegen Sanktionen


Durch die Russland-Sanktionen gelten im Handel mit russischem Öl und anderen Erdöl-Produkten Preisobergrenzen. Mehrere Unternehmen lagerten deshalb Geschäfte an Tochterfirmen in Ländern aus, in denen keine Sanktionen gelten, wie Radio SRF berichtete. Ein beliebter Standort sind laut dem Radio die Golfstaaten.

Das Ausweichen ist nicht per se illegal, wie Radio SRF erklärte: Ein Verstoss liegt erst vor, wenn die Rohstoffgeschäfte der Tochterfirma einen bestimmten Bezug zum Standort Schweiz haben. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Geschäfte aus der Schweiz heraus gesteuert werden, oder wenn Gewinne aus den Russlandgeschäften an die Mutterfirma fliessen. (SDA)

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